Schutzkonzept
des Lüner Sportverein - Judo e. V.
für Kinder und Jugendliche
gegen
sexualisierte Gewalt im Sport
Hintergrundinformationen und Handlungsleitfaden für Trainer, Übungsleiter/-innen und Betreuer/-innen
Dies gilt als Informationsmaterial und Leitfaden für die TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen und BetreuerInnen
Inhaltsverzeichnis
Themeneinleitung des Vorstandes des Lüner Sportverein – Judo e. V. Seite 3
Einleitung Seite 4
Hintergrundinformationen. Seite 5
Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß, Seite 6
Formen der sexuellen Gewalt Seite 7
Wie gehen Täter/-innen in Institutionen vor? Seite 8
Formen sexualisierter Gewalt im Sport. Seite 9
Spezifische Bedingungen im Sport – Risikoanalyse. Seite 10
Prävention
Sexualisierte Gewalt enttabuisieren Seite 11
Benennung von Beauftragten und deren Aufgaben Seite 12
Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln Seite 13
Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Seite 14
Erarbeitung eines gemeinsamen Verhaltensleitfadens. Seite 15
Kinder und Jugendliche stärken Seite 16
Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen Seite 17
Intervention
Verdachtsäußerungen gewissenhaft prüfen Seite 18
Beauftragte als konkrete Ansprechpersonen und Entgegennahme von Verdachtsäußerungen. Seite 19
Handlungsempfehlungen Seite 20
Ehrenkodex Ausfertigung für das Konzept. Seite 23
Ehrenkodex Ausfertigung für den Verein. Seite 24
Verhaltensleitfaden Seite 25
Impressum Seite 27
Themeneinleitung des Vorstandes des Lüner Sportverein – Judo e. V.
Wegsehen gibt es nicht – wir hören genau zu und schauen genau hin!
Leider ist es notwendig geworden sexuelle Gewalt im Sportverein zu thematisieren. Dieses Thema möchten wir so transparent wie möglich und mit allen Beteiligten des Vereins gemeinsam angehen.
Wir nehmen den Schutz von Kindern und Jugendlichen, so wie auch Erwachsene gegen sexuelle Gewalt im Verein sehr ernst.
In Anlehnung an Konzepte der Deutschen Sportjugend (dsj) im DOSB e. V. haben wir ein Konzept entwickelt, welches Kinder und Jugendliche, sowie alle Mitglieder aufklären und schützen soll.
Ebenso sollen alle TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen und BetreuerInnen für dieses Thema sensibilisiert werden.
Wir, der Lüner Sportverein – Judo e. V. verurteilen jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Der Schutz unserer Mitglieder egal welchen Alters oder Geschlechts, steht bei uns an erster Stelle.
Weitere Informationen dazu auf unserer Website: www.luenersv-judo.de.
Gezeichnet für den Vorstand
Lünen, den 12.01.2025
________________ _______________ ________________
Jörg Schönfeld Axel Hadac Rolf Werchau
(1. Vorsitzender) (2. Vorsitzender) (1. Kassierer)
Einleitung
Der Deutsche Judobund (DJB) hat im Jahr 2024 ca. 132000 Mitglieder in über 2150 Vereinen. Der überwiegende Teil der Mitglieder sind Kinder und Jugendliche.
Sie betreiben dort mit Begeisterung den Judosport in der Gemeinschaft. Hierbei ist es unerheblich welches Geschlecht oder Herkunft der einzelne Judoka ist. Es wird gemeinschaftlich der Sport betrieben. Gerade Judo ist nicht nur für die körperliche Gesundheit besonders geeignet, sondern wurde seinerzeit als Erziehungssystem entwickelt. Daher wird im Besonderen das psychische und soziale Wohlbefinden gefördert. Das diese Werte und die positive Wirkung des Sports verwirklicht wird liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Vereins. Der LSV-Judo e. V. hat schon vor langer Zeit den Beschluss gefasst, dass nur Lizenzierte Trainer die Übungsstunden leiten dürfen. Darüber hinaus verfügt der LSV-Judo e. V. über zwei lizenzierte Trainer zum Thema Gewaltprävention. Beide Trainer lassen ihr Wissen in den einzelnen Übungsstunden einfließen. Daher hat jedes Vereinsmitglied einen Nutzen davon.
Die Arbeit von Sportvereinen wird unter anderem von dem Gedanken getragen, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung beizutragen. Zu diesem Schutzgedanken gehört auch die Vermeidung von jeglicher Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art.
Wir - die Vorstandschaft des LSV – Judo e. V. - verurteilen aufs Schärfste jede Form von Gewalt und Machtmissbrauch gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene und unterstützen unsere Übungsleiter/-innen, Betreuer/-innen und Coaches gemeinsam dabei, jeglicher Gewalt vorzubeugen, indem wir das Thema transparent gestalten und verpflichtende Maßnahmen (unter anderem die Teilnahme an Workshops sowie die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses) einfordern.
Die vorliegende Broschüre richtet sich an unsere Übungsleiter/-innen, Betreuer/-innen und Coaches sowie unsere Mitglieder und behandelt insbesondere die Prävention sowie die Intervention bei sexualisierter Gewalt. Sie verfolgt den Anspruch, Verantwortlichen im Sportverein – sowohl im Vorstand als auch im Trainings- und Übungsbetrieb – mehr Handlungssicherheit in Bezug auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu geben.
Das übergeordnete Ziel der vorliegenden Broschüre ist die Entwicklung einer Aufmerksamkeitskultur in unserem Verein. Nur wenn das Tabu, über sexualisierte Gewalt zu reden, gebrochen wird und die Verantwortlichen im Sport gemeinsam aufklären, hinsehen und handeln, kann der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt erhöht werden.
Hintergrundinformationen
Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß und Formen
Das Thema der sexualisierten Gewalt ist nicht neu, erfährt aber in letzter Zeit aufgrund öffentlich bekannt gewordener Vorfälle eine erhöhte Aufmerksamkeit. Dabei werden in den Medien und Ratgebern verschiedene Begriffe zur Beschreibung verwendet, zum Beispiel „sexuelle Gewalt“, „sexueller Übergriff“ oder „sexueller Missbrauch“.
In der Öffentlichkeit hat sich insbesondere der Begriff „Kindesmissbrauch“ durchgesetzt, obwohl dieser in Teilen der Fachliteratur kritisiert wird, da es im Umkehrschluss keinen legitimen „Gebrauch“ von Sexualität bei minderjährigen Schutzbefohlenen gibt. Im Großteil der deutschsprachigen Fachliteratur hat sich daher die Bezeichnung „sexualisierte Gewalt“ durchgesetzt, die als Oberbegriff für verschiedene Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität verwendet wird. Dadurch wird verdeutlicht, dass es den Verursacher/-innen von Gewalt an erster Stelle nicht um sexuelle Befriedigung geht, sondern um die Ausübung von Macht gegenüber Schwächeren. Oft geht sexualisierte Gewalt mit anderen Gewaltformen einher, etwa mit psychischer oder körperlicher Gewalt.
Die Sexualität macht den intimsten Bereich des Menschen aus. Eine Verletzung dieser Sphäre löst ein Höchstmaß an Erniedrigung bei den Betroffenen aus. Diesen besonders sensiblen Bereich nicht schützen zu können erzeugt das Gefühl, unterworfen und ohnmächtig zu sein.
Sexualisierte Gewalt kommt in verschiedenen Formen vor:
Enge Definition:
Wird das Problemfeld eng ausgelegt, geht es um Nötigung oder Vergewaltigung, also erzwungene sexuelle Handlungen, die im Strafgesetzbuch (§177, Abs. 1) definiert sind. Eine repräsentative Befragung in Deutschland ergab, dass 13 % der Frauen angeben, seit ihrem 16. Lebensjahr schon einmal Formen sexualisierter Gewalt in diesem engeren Sinne erlitten zu haben. Dies entspricht fast jeder siebten Frau. In den meisten Fällen geht die Gewalt dabei von Männern aus. In der überwiegenden Zahl der Fälle sind die Täter/-innen bekannt und stammen aus dem familiären Umfeld, der Nachbarschaft oder Institutionen der Schule, Ausbildung und Jugendarbeit. Mit Blick auf die Gruppe der Kinder und Jugendlichen wird angenommen, dass etwa jedes vierte bis fünfte Mädchen und jeder neunte bis zwölfte Junge mindestens ein Mal vor dem 18. Lebensjahr eine sexualisierte Gewalterfahrung im engeren Sinne macht. Nach UN-Angaben sind Mädchen mit Behinderung etwa doppelt so häufig von sexualisierter Gewalt betroffen wie nicht behinderte Mädchen und Frauen. Jüngste Daten von Opfern weisen darauf hin, dass weibliche Betroffene häufiger über sexualisierte Gewalt im familiären Kontext berichten, während männliche Betroffene diese häufiger in Institutionen erleiden.
Weite Definition:
Wird das Problemfeld der sexualisierten Gewalt weiter gefasst, dann müssen auch sexuelle Belästigungen in den Blick genommen werden, das heißt, sexualisierende Übergriffe durch Worte, Bilder, Gesten und sonstige Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt. Dazu zählen sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, Formen des Exhibitionismus und Voyeurismus, das Zeigen pornografischer Abbildungen oder unerwünschte Berührungen intimer Körperbereiche.
Wie gehen Täter/-innen in Institutionen vor?
Täter/-innen suchen sich ihre Opfer in verschiedenen Kontexten, zum Beispiel
- in Familien,
- in der Nachbarschaft,
- in Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit,
- in Betreuungseinrichtungen und
- in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Freizeit- und Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung, d.h. auch Angebote in Sportvereinen, bieten für Täter/-innen günstige Gelegenheiten.
Täter/-innen setzen gezielt auf das Vertrauen, das ihrer Position als Betreuer/-in, Lehrer/-in oder auch als Jugendtrainer/-in einer anerkannten Institution entgegengebracht wird.
Sexualisierte Gewalt beginnt meistens nicht mit einem eindeutigen Übergriff, sondern wird über längere Manipulationsprozesse angebahnt. Dabei versuchen die Täter/-innen das Vertrauen der Kinder, Jugendlichen, Eltern und insbesondere der anderen Mitarbeiter/-innen zu gewinnen. Dieser Anbahnungsprozess, auch „Grooming“-Prozess genannt, kann unter anderem mithilfe digitaler Medien erfolgen.
Teil der Täter/-innen-Strategie ist es, die Widerstandsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu testen, d.h. ein potenzielles Opfer zu finden, bei dem sie vermuten, dass es sie nicht öffentlich anklagen wird. Das Kind erfährt eine besondere Aufmerksamkeit und Zuwendung und wird dadurch in ein Gefühl der Abhängigkeit und Schuldigkeit eingebunden. Auch Opfer aus dem Bereich des Sports berichten von diesem besonders engen Verhältnis zu den jeweiligen Peinigern und von der eigenen Schwierigkeit, sexualisierte Gewalt in einem engen Vertrauensverhältnis zu erkennen.
Im Sport kommt hinzu, dass junge Athletinnen und Athleten oft ihre Karriere nicht gefährden möchten und davon ausgehen, dass sie für den sportlichen Erfolg von der Gunst ihrer Trainer/-innen abhängig sind.
In Bezug auf ihr Tätigkeitsfeld und das Verhältnis zu anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verfolgen Täter/-innen in der Regel die Strategie, in einem besonders guten Licht da zu stehen. Sie streben einen außerordentlich guten Kontakt zur Leitung an, verhalten sich nach außen oft vorbildhaft und haben meist ein gutes Ansehen in ihrem Umfeld.
Dies gilt auch für das Verhältnis zu den Eltern der Kinder oder Jugendlichen. Unter solchen Bedingungen ist die Aufdeckung von sexualisierter Gewalt schwierig, denn Täter/-innen erfüllen auf den ersten Blick die Kriterien idealer Mitarbeiter/-innen und können gegebenenfalls nur durch ganz genaues Hinsehen erkannt werden.
Formen sexualisierter Gewalt im Sport
Sexuelle Handlungen ohne direkten Körperkontakt werden auch als „Hands-off“-Handlungen bezeichnet. Hierunter fallen z. B. verbale und gestische sexuelle Belästigungen, das Versenden von Textnachrichten mit sexuellem Inhalt an Minderjährige oder gegen den Willen einer Person, wie auch das Zeigen von sexuellen Aktivitäten, z. B. in Form von Pornografie, Exhibitionismus oder Film-
/Fotoaufnahmen, die Heranwachsende auf eine sexualisierte Art darstellen.
Sexuelle Übergriffe mit direktem Körperkontakt werden auch als „Hands-on“-Handlungen deklariert. Hierunter fallen z. B. Vergewaltigungen, versuchte oder vollendete Penetration, Kontakte zwischen Mund und Genitalien/Anus, sexuelle Berührungen (z. B. in der Leistengegend, an den Brüsten), aber auch, wenn Täter/-innen jemanden dazu bringen, sie an diesen Stellen zu berühren.
(Sexuelle) Grenzverletzungen liegen in einer Grauzone und lassen sich nicht immer eindeutig als sexueller Übergriff einordnen. Eine Grenzverletzung kann vorliegen, wenn Personen durch pädagogisches Fehlverhalten die individuelle Grenze bei anderen überschreiten. Diese Grenzüberschreitungen umfassen Handlungen, die auch eine sexuelle Komponente aufweisen und die absichtlich, aber auch unabsichtlich geschehen können, wenn z. B. im Sport bei Hilfestellungen oder Massagen der Intimbereich berührt wird, wenn Umarmungen oder Begrüßungsküsse ausgetauscht werden oder bei der Sportausübung nahe Körperberührungen stattfinden. Gerade im Judosport gibt es eine Vielzahl von körperlichen Berührungen.
Ob diese oder ähnliche Handlungen eine Grenzverletzung darstellen, liegt vor allem im subjektiven Empfinden der betroffenen Personen. Auch Alter und (Macht-)Position des Verursachers/der Verursacherin und der betroffenen Person spielen bei der Bewertung, ob es sich um grenzverletzendes Verhalten handelt, eine Rolle.
Fest steht, dass sexualisierte Gewalt auch für den Sport ein ernst zu nehmendes Thema darstellt. Daraus ergibt sich für uns die Aufgabe, die eigenen Strukturen und Rahmenbedingungen zu überprüfen.
Spezifische Bedingungen im Sport – Risikoanalyse
Sportliche Aktivitäten beinhalten grundsätzlich ein positives Potenzial zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Sie bieten wichtige Gelegenheiten zum Kompetenzerwerb und fördern die Selbstbehauptungskompetenzen und die Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen.
Um diesen wertvollen Entfaltungsbereich für Kinder und Jugendliche zu schützen, sind die Bedingungen für das potenzielle Auftreten von sexualisierter Gewalt im Sport genau zu analysieren.
So gibt es im Feld des Sports verschiedene Situationen, die (sexualisierte) Gewalt begünstigen können.
- Körperkontakt ist im Sport kaum zu vermeiden und teilweise notwendig, sowohl beim Ausüben des Sports, der in vielen Situationen den Körperkontakt per se beinhaltet, als auch für Sicherheits- und Hilfestellungen.
- In einigen Sportarten kann durch eine spezifische Kleidung eine Sexualisierung der Erscheinung, auch von jungen Menschen, hervorgerufen werden.
- Im Sport ergeben sich Umkleide- und Duschsituationen, mitunter auch in Sportanlagen mit unzureichenden Kabinen, die die Privatsphäre der Sportler/-innen gegebenenfalls nicht ausreichend schützen.
- Sportaktivitäten sind oft mit gemeinsamen Autofahrten verbunden, in denen die Enge innerhalb der Fahrzeuge eine Gelegenheit für Grenzverletzungen bieten kann.
- Häufig sind Maßnahmen im Sport mit Übernachtungen verbunden, die neben dem besonderen Gemeinschaftserlebnis auch hohe Anforderungen in Hinblick auf die Aufsichtspflicht und die Wahrung der Privatsphäre der Individuen mit sich bringen. Es sind aber auch grundsätzliche Strukturen des Sports in den Blick zu nehmen, um die Risikolage für sexualisierte Gewalt genauer einzuschätzen. Dabei müssen vor allem Machtverhältnisse im Sport betrachtet werden.
- Im Sport entstehen mitunter Situationen, die für andere Personen nicht einsehbar sind und in denen sexualisierte Gewalt durch fehlende Blicke von außen angebahnt werden kann, z. B. abgeschirmte Trainingssituationen in der Halle, Einzelbesprechungen und/oder Einzeltrainings.
- Nach einem breiten Begriffsverständnis umfasst sexualisierte Gewalt auch ausgrenzendes und herabsetzendes Verhalten in Bezug auf das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, religiöse und politische Weltanschauung, Herkunft etc.
Daraus ergeben sich in unserem Verein die für uns im Ehrenkodex aufgeführten Werte und Selbstverpflichtungen.
Prävention
Zur Prävention zählen alle Maßnahmen, die dabei helfen, (sexualisierte) Gewalt zu vermeiden. Hier vor Ort gilt es, mit der Präventionsarbeit anzusetzen, damit (sexualisierte) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, aber auch an Erwachsenen im Sport keine Chance hat.
Unser individuelles Konzept umfasst zum einen gezielte Maßnahmen und verfolgt zum anderen das Ziel der Schaffung eines Aufmerksamkeitssystems. Dieses Konzept basiert auf der zuvor beschriebenen Risikoanalyse.
Auffällig ist, dass bei der Prävention von sexualisierter Gewalt oftmals die potenziellen Opfer, also die Kinder und Jugendlichen, im Fokus stehen. Präventionsbemühungen konzentrieren sich häufig darauf, Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstbehauptungsfähigkeit gegenüber potenziellen Tätern/Täterinnen zu stärken. Dies ist grundsätzlich ein wichtiges Ziel und sportliche Aktivität kann hier einen wertvollen Beitrag leisten.
Es sind aber auch die Grenzen dieses Präventionsansatzes zu beachten. Kinder und Jugendliche haben aufgrund ihres Entwicklungsstandes und angesichts der ausgefeilten Strategien von Täter/-innen nur begrenzte Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen (sexualisierte) Gewalt zu wehren. Wir, der LSV-Judo e. V, sehen uns selbst in der Verantwortung, die Prävention von sexualisierter Gewalt in den eigenen Strukturen und bei den dort tätigen Erwachsenen zu verankern.
Sexualisierte Gewalt enttabuisieren
Wir als Verein wollen eine Kultur des Hinsehens und der Beteiligung entwickeln und dafür ist es unerlässlich, sexualisierte Gewalt zum Thema zu machen. Sexualisierte Gewalt wird in unserem Verein nicht geduldet!
Gute Gründe für die Enttabuisierung im LSV-Judo e. V.:
- Ein Problembewusstsein über sexualisierte Gewalt ist notwendig, um entsprechende Situationen angemessen einschätzen und darauf reagieren zu können.
- Ein offener und klarer Umgang mit dem Thema ist Voraussetzung dafür, dass Betroffene sich bei Problemen anvertrauen.
- Ein systematisches Präventionskonzept gibt Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen Handlungssicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
Benennung von Beauftragten und deren Aufgaben
Es hat sich bewährt, ein Team von zwei Personen als Beauftragte zu benennen. Es ist insbesondere bei Verdachtsmomenten und den dann notwendigen Schritten zur Intervention im Verein hilfreich, wenn diese nicht allein, sondern zu zweit bewältigt werden.
Beauftragter/in im Lüner Sportverein – Judo e. V.:
Katja Hadac und Tobias Kirschbaum
Kontakt:
Aufgaben:
- Wissen vermitteln, Workshops anbieten
- Präventionsmaßnahmen im Verein koordinieren und transparent machen
- Vertrauensvolle Ansprechpartner sein (für Kinder und Jugendliche, Eltern sowie Trainer/innen)
- Kontakte und Netzwerke knüpfen und im Falle einer Beschwerde oder eines Verdachts Schritte zur Intervention einleiten
- Sich bei der Mitgliederversammlung vorstellen und ihre Kontaktdaten verbreiten
- Erstellung eines Verhaltensleitfadens
Weitere mögliche Anlaufstellen:
Beratungsstelle für Kinderschutz und spezialisierte Beratung bei sexueller Gewalt
Der Kinderschutzbund K.V. Unna e.V. 02303 - 15901
Allgemeine soziale Dienste (ASD) im Kreis Unna, Lünen 02306 - 1041281
Das Kinder- und Jugendtelefon
116 111 oder 0800 – 111 0 333 montags bis freitags von 14 bis 20 Uhr.
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch, bundesweit, kostenfrei und anonym 0800 22 55 530
Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln
Im Vordergrund steht die Sensibilisierung unserer Trainer/-innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Sie sollen durch Aus- und Fortbildung grundlegendes Wissen über das Thema sexualisierte Gewalt erwerben sowie Kompetenzen zur Prävention entwickeln.
Entscheidend ist zunächst, dass Trainer/-innen und Übungsleiter/-innen realisieren, dass in unserem Verein die Prävention sexualisierter Gewalt ein wichtiges Anliegen ist. Der Vereinsvorstand setzt das Thema in angemessenen Zeitabständen auf die Agenda, um einen kollegialen Austausch anzuregen. Es ist dabei wichtig, eine Atmosphäre zu erzeugen, in der auch diesbezügliche Probleme, Fragen und Unsicherheiten von Trainer/-innen aufgegriffen und aufgearbeitet werden können.
Sportliche Aktivitäten transparent gestalten
Der Lüner Sportverein – Judo e. V. schafft Gelegenheiten für das gemeinsame Hinsehen und Handeln, um eine Kultur der Aufmerksamkeit zur Förderung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Es geht also darum, den Übungs- und Trainingsbetrieb für alle transparent zu gestalten.
Offene Situationen und die Zusammenarbeit mit anderen Trainern/Trainerinnen sind wirksame Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Durch Teamarbeit und kollegiale Beratung können wir viel Neues lernen und eine „offene Sportstunde“ kann als Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung wirken. Diese Transparenz ist auch in der Zusammenarbeit mit den Eltern/Sorgeberechtigten wichtig und kann auch vor falschem Verdacht schützen.
Erarbeitung eines gemeinsamen Verhaltensleitfadens
Um vor allem unseren Trainern/Trainerinnen, die direkt mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, Verhaltenssicherheit zu geben, haben wir einen gemeinsamen Verhaltensleitfaden erarbeitet.
Die Regelungen umfassen insbesondere folgende Bereiche:
- Sanitärsituationen von minderjährigen Sportlern/Sportlerinnen
- Betreten der Umkleiden
- Durchführung von Freizeitveranstaltungen mit Sportlern/Sportlerinnen und außerhalb des Trainings (Suchtmittelkonsum, Begleitpersonen)
- Durchführung von Fördertraining mit einzelnen Sportlern/Sportlerinnen
- Fahrten
- Umgangsformen (Formen der Anrede, Verzicht auf sexualisierte Witze, angemessene Ansprache von Sportlern/Sportlerinnen etc.)
- Hilfestellungen
- Umgang mit Sportverletzungen
- Gruppenrituale
- Umgang mit unangemessener Sportbekleidung
- Nutzung von Smartphones beim Training sowie in Umkleide und Sanitärbereich
- Verbreitung von Fotos und Videos
Kinder und Jugendliche stärken
Der Sport hat ein großes Potenzial zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in ihrer Selbstbehauptungsfähigkeit. Dieses kann durch eine entsprechend reflektierte Arbeit im Sportverein realisiert werden. Wir haben dafür extra ausgebildete Trainer.
Aufklärung und Austausch über Kinderrechte
Kinder und Jugendliche, die ihre Rechte kennen, können Grenzüberschreitungen besser erkennen und darauf reagieren. Um dies zu gewährleisten, stellt der Verein den Kindern und Jugendlichen altersgerechtes Material zum Thema „Recht auf Gewaltfreiheit“ und „Recht auf sexuelle Selbstbestimmung“ zur Verfügung.
Ebenso wichtig ist es, die Kinder und Jugendlichen darüber zu informieren, was sie unternehmen können, wenn etwas nicht kindergerecht zugeht und wo sie sich Hilfe holen können. Kinder und Jugendliche setzen sich nur dann für ihre Rechte ein, wenn sie den Eindruck haben, dass sie ernst genommen werden. Mitbestimmung und Partizipation fördern ihr Selbstvertrauen und das Vertrauen zum Verein.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Möglichkeiten zur Übernahme von Aufgaben und Positionen im Verein,
- Berücksichtigung der Meinung von jungen Menschen und
- aktive Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die Vereinsarbeit.
Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen
Unterzeichnung des Ehrenkodex sowie Prüfung des erweiterten Führungszeugnisses
Der Ehrenkodex unterstützt die Haltung der Trainer/-innen und sonstiger ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätigen im Sportverein. Für diese Personen stellt der Ehrenkodex einen Anlass dar, sich über die Werte und Normen im eigenen Verein auszutauschen und sich die eigene Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen zu verdeutlichen. Dies wird durch regelmäßige Vorlage des Führungszeugnisses unterstrichen.
Intervention:
Zur Intervention zählen alle Maßnahmen, die dabei unterstützen, Vorfälle von sexualisierter Gewalt zu beenden und die Betroffenen zu schützen. Dazu gehören auch alle Schritte, die dazu dienen, Vermutungen und Verdachtsäußerungen einzuschätzen, zu bewerten und auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen einzuleiten. Der Schutz und das Wohl sowie die Rechte der Kinder und Jugendlichen stehen dabei im Mittelpunkt.
Wenn Verdachtsfälle geäußert oder Vorfälle sexualisierter Gewalt innerhalb des Vereins bekannt werden, entsteht häufig eine emotionale und verworrene Situation. Daher haben wir uns dazu entschieden, uns bereits vor dem möglichen Auftreten von sexualisierter Gewalt damit auseinanderzusetzen, welche Schritte bei der Intervention zu gehen sind, und Zuständigkeiten festzulegen.
Situative Überforderungen oder Loyalitätskonflikte können zu Fehleinschätzungen und Fehlverhalten führen, die Opfer weiteren Risiken aussetzen, sie belasten oder ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Insgesamt gilt, dass eine gelungene Intervention bei sexualisierter Gewalt eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Vermeidung neuer Vorfälle ist. Eine zentrale Rolle bei der Intervention übernehmen die Vereinsleitung und die Beauftragten. Sie agieren in gemeinsamer Absprache.
Da weder Beratung noch Strafverfolgung zu unseren Kernaufgaben gehören, ist es notwendig, externen Sachverstand hinzuzuziehen. Dies können zum Beispiel lokale Beratungsstellen, Niederlassungen des Kinderschutzbundes oder des Weißen Rings sein. Die frühzeitige Einschaltung externer Fachkräfte ist besonders wichtig, da bei strafrechtlich relevanten Fällen von sexualisierter Gewalt die Gefahr besteht, dass die Beweisaufnahme durch ungewollt suggestive Beeinflussung des Opfers erschwert wird.
Verdachtsäußerungen gewissenhaft prüfen
Werden Vorfälle sexualisierter Gewalt in Vereinen wahrgenommen, geraten diejenigen, die diese Vorfälle beobachten oder davon erfahren, oftmals in eine Zwickmühle: Zum einen wollen sie das Opfer schützen, zum anderen möchten sie den Täter oder die Täterin nicht leichtfertig anprangern. Einer Beschwerde nachzugehen, kann unter Umständen bedeuten, ein anerkanntes Mitglied des Vereins mit einem schwerwiegenden Vorwurf zu konfrontieren, der ein Ermittlungsverfahren, einen Vereinsausschluss oder eine Anklage nach sich ziehen kann.
Dies kann das Vereinsleben und die Betroffenen insgesamt schwer belasten. In diesem Prozess sind schwierige Entscheidungen zu treffen, die die Grundlage dafür legen, dass Verdachtsäußerungen gewissenhaft überprüft werden oder aber der Prozess insgesamt im Sande verläuft. Es ist deshalb von besonderer Bedeutung, Verdachtsmomenten –Hinweisen, Beschwerden, Gerüchten – sensibel nachzugehen, sie gegebenenfalls unter Hinzuziehung Dritter zu prüfen und auf dieser Grundlage Maßnahmen zu ergreifen, die zuallererst das Ziel haben müssen, das Opfer zu schützen.
Beauftragte als konkrete Ansprechpersonen und Entgegennahme von Verdachtsäußerungen
Für die Opfer, aber auch für diejenigen, die sexualisierte Gewalt beobachten oder davon Kenntnis erlangen, muss klar sein, an wen sie sich gegebenenfalls wenden können. Dabei ist zu beachten, dass Gespräche mit einem Opfer sexualisierter Gewalt über seine/ihre konkreten Erfahrungen Probleme bei der strafrechtlichen Verfolgung nach sich ziehen können. Es besteht die Gefahr, den jungen Menschen ungewollt suggestiv zu beeinflussen, so dass die Beweiskraft seiner/ihrer Aussage im Strafprozess insbesondere seitens der Verteidigung in Frage gestellt werden kann.
Im Gespräch mit dem betroffenen jungen Menschen zum vorgeworfenen Tatgeschehen sollte daher vor allen Dingen zugehört und zur Kenntnis genommen werden. Fragen zum Ablauf des vorgeworfenen Tatgeschehens – insbesondere solche, die vermutete Inhalte vorgeben oder Erwartungen zum Ausdruck bringen – sollten dem Opfer, wenn möglich, nicht gestellt werden. Dies ist in der Befragung geschultem Personal oder im Zuge der Aufklärung des Falls den Ermittlungsbehörden zu überlassen.
Wenn sich Opfer von sexualisierter Gewalt jemandem anvertrauen, kann es vorkommen, dass sie darum bitten, die Information nicht weiterzugeben. Sie befürchten negative Reaktionen aus dem Umfeld und nicht zuletzt vom Täter oder von der Täterin. Um dem Opfer die Sorge vor negativen Konsequenzen zu nehmen, ist altersgerecht über die mögliche weitere Vorgehensweise zu informieren. Eine Geheimhaltung sollte per se nicht vereinbart werden, denn nur Angehörige besonders geschützter Berufsgruppen (z. B. behandelnde Ärzte oder eingeschaltete Anwälte) haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Es ist vielmehr ratsam dem Opfer zu verdeutlichen, dass seine/ihre Äußerungen gegebenenfalls so wichtig sind, dass ein unmittelbares Einschreiten notwendig ist oder andere Personen, die dem Opfer helfen können, davon erfahren sollten.
Gespräche mit Opfern sexualisierter Gewalt sind schwierig aufgrund der Erlebnisse des Opfers, der anspruchsvollen Rolle der Beauftragten und der komplexen Situation im Vereinsgeschehen. Sie sind dennoch in der oben beschriebenen Weise nötig und Teil des professionellen Handels, um weitere Interventionsschritte (wie die Kontaktaufnahme zu externen Fachstellen und/oder den Strafverfolgungsbehörden) einleiten zu können. Eine besondere Herausforderung für die Beauftragten besteht darin, das eigene Handeln vor dem Hintergrund einer möglichen späteren Strafverfolgung zu reflektieren und somit eine Beeinflussung des Opfers zu vermeiden. Um das Vorgehen im Verdachtsfall nachvollziehbar zu machen, sollten die ersten Äußerungen des Opfers, die eigenen Gedanken und alle folgenden Handlungsschritte schriftlich festgehalten werden.
Handlungsempfehlungen
Inhalte eines Beobachtungs- oder Gesprächsprotokolls aufnehmen:
Das Protokoll sollte ausschließlich tatsächlich beobachtete Verhaltensweisen bzw. Aussagen der berichtenden Person enthalten. Es sollen keine Mutmaßungen, Schlussfolgerungen oder Interpretationen niedergeschrieben werden. Zitate von berichtenden Personen sollten als solche gekennzeichnet werden.
Regeln für die Dokumentation von Gesprächen
Formale Inhalte, die die Dokumentation umfassen sollte:
- Name des Verfassers/der Verfasserin, Ort und Datum der Niederschrift, nummerierte Seiten
- Ort- und Zeitangabe sowie Länge des dokumentierten Gesprächs
- Beteiligte Personen
- Umfeld und Situation des Gesprächs
- Gesprächsanlass: Wer ist auf wen zugekommen?
Weitere Aspekte:
- Leserlichkeit und Verständlichkeit der Notizen, damit diese im Nachhinein nicht falsch verstanden werden
- Keinen Bleistift für die Niederschrift nutzen, da Satzteile ausradiert und umgeschrieben werden können; alle später hinzugefügten Wörter und Textbausteine sind als solche zu kennzeichnen
- Strikte Trennung zwischen der vom Kind/Jugendlichen vermittelten Beschreibung des Übergriffs und der eigenen Bewertung und Interpretation; die eigenen Überlegungen und Hypothesen sind in einem separaten gekennzeichneten Abschnitt aufzuführen
- Möglichst den genauen Wortlaut des/der Betroffenen wiedergeben
- Erzählung nicht „ordnen“ (Sprünge, unsystematische Darstellung so übernehmen)
- Zitate von berichtenden Personen sind als solche zu kennzeichnen
- Gespräch möglichst zeitnah dokumentieren, um ein mögliches Vergessen und Verzerrungen zu verhindern
Im besten Interesse des jungen Menschen handeln
Generell leitet sich unsere Verantwortung aus unserer Garantenstellung ab. Sind Kinder und Jugendliche von Vorfällen sexualisierter Gewalt betroffen, sind besondere Schutzmaßnahmen, auch rechtliche Vorgaben, zu berücksichtigen.
Meldung an die Vereinsleitung
Die Vereinsleitung ist über beobachtete Vorfälle und Verdachtsmomente zu informieren, weitere Interventionsschritte sollten kontinuierlich mit ihr abgestimmt werden. Sollte die Leitung selbst in das Geschehen involviert sein, ist eine übergeordnete Stelle, zum Beispiel der Stadt- oder Kreissportbund oder der Fachverband, einzubeziehen.
Kontaktdaten Vorstandsvorsitzender:
Unterbrechung des Kontakts der Betroffenen
Bei allen Schritten der Intervention ist der Schutz der jungen Menschen für uns handlungsleitend. Dazu gehört für uns auch, gegebenenfalls die sofortige Unterbrechung des Kontakts zwischen dem/der Verdächtigten und dem betroffenen Kind/Jugendlichen zu gewährleisten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass das betroffene Kind bzw. der/die betroffene Jugendliche – sofern dies seinem/ihrem Bedürfnis entspricht –weiterhin an den Vereinsaktivitäten teilnehmen kann, während die beschuldigte Person, zumindest bis zur Klärung des (Verdachts-) Falles, von dem/der Betroffenen getrennt wird.
Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden
Die Entscheidung, ob von der Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden (vorerst) abgesehen wird, kann nicht vom Verein allein getroffen werden. Hierzu wird eine unabhängige Beratungsstelle hinzugezogen.
Fürsorgepflicht gegenüber Trainern, ÜL und Betreuern/-innen wahren
Neben dem Schutz der Opfer ist die Fürsorgepflicht gegenüber den Vereinsmitgliedern und Kollegen/Kolleginnen zu wahren. Dazu gehört es einerseits, diejenigen zu unterstützen, die einen Verdacht offenlegen. Andererseits bedeutet dies auch, dafür Sorge zu tragen, dass Personen nicht vorschnell oder gar öffentlich verurteilt werden, damit deren Ruf im Falle eines falschen Verdachts keinen Schaden nimmt. Bei der zunächst vereinsinternen Sondierung ist also größtmögliche Sorgfalt, Umsicht und Diskretion geboten.
Rehabilitierung zu Unrecht beschuldigter Personen
Das Thema sexualisierte Gewalt ist emotional stark aufgeladen. Unzutreffende Vorwürfe sexualisierter Gewalt können schädigende Auswirkungen für beschuldigte Personen haben und Existenzen zerstören. Wenn sich Vorwürfe nach gründlicher und intensiver Prüfung unter Einbeziehung von externen Fachberatungsstellen als unbegründet erweisen, muss es daher das Ziel sein, die falsch beschuldigte Person vollständig und nachhaltig zu rehabilitieren.
Die Rehabilitierung und soziale Reintegration obliegen insbesondere den Führungskräften des Vereins, die hierzu in engem Austausch mit der zu Unrecht beschuldigten Person stehen. Ein Element der Rehabilitation ist die ordnungsgemäße Aufarbeitung des Sachverhalts, indem untersucht wird, woher der Verdacht kam, wie er entstanden ist und wie er verbreitet wurde.
Weitere Bestandteile der Rehabilitation sind eine offizielle bzw. öffentliche Bekanntmachung, dass der Verdacht ausgeräumt wurde, sowie persönliche Entschuldigungen durch die Beschuldigenden und den Vereinsvorstand. Dieser Prozess sollte in Abstimmung mit den betroffenen Personen geschehen und nur, wenn der Vorwurf auch öffentlich bekannt wurde. Bei der Rehabilitation ist es für Sportvereine hilfreich, professionelle Unterstützung von außen heranzuziehen (z. B. juristischen Beistand, Kommunikationsagenturen).
Klar und sachlich kommunizieren
Für den gesamten Prozess der Intervention sind klare Informationen über die geplanten Vorgehensschritte notwendig.
Interne Kommunikation
Dies betrifft zunächst die vereinsinterne Kommunikation mit den betroffenen Personen. Die betroffene Person und ggf. seine/ihre Sorgeberechtigten, aber auch der/die Verdächtigte benötigen klare Informationen über die Vorgehensweise. Es empfiehlt sich, wenn sich ein Verdacht bestätigt hat und entsprechende Schritte bereits eingeleitet wurden, die weiteren Mitarbeiter/-innen darüber zu informieren. Hierbei ist eine sachliche und an den Fakten orientierte Information erforderlich und es ist notwendig, die Mitarbeiter/-innen anzuweisen, Informationen nicht an Unbefugte weiterzugeben.
Umgang mit der Öffentlichkeit
Hat in unserem Verein erwiesenermaßen ein Vorfall stattgefunden, sollte auch die Information der Öffentlichkeit in Erwägung gezogen werden. Bevor Gerüchte und Spekulationen um sich greifen, kann es ratsam sein, faktenorientiert, ohne Nennung von Namen, über den Vorfall zu informieren. Der Verein kann durch die öffentliche Benennung der Interventionsschritte deutlich machen, dass er sexualisierte Gewalt nicht duldet!
Ehrenkodex
Für alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätigen unseres Sportvereins.
Hiermit verspreche ich, ______________________________________________:
- Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen und verspreche, alle Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
- Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen werde ich respektieren.
- Ich werde Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Menschen und Tieren erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.
- Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
- Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
- Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.
- Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamenten- und Suchtmittelmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
- Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
- Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.
- Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
- Ich verspreche, dass mein Umgang mit allen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes.
____________________ ____________________
Ort & Datum Unterschrift
Ausfertigung des Konzepts
Ehrenkodex
Für alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätigen unseres Sportvereins.
Hiermit verspreche ich, ______________________________________________:
- Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen und verspreche, alle Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
- Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen werde ich respektieren.
- Ich werde Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Menschen und Tier enerziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.
- Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
- Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
- Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.
- Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamenten- und Suchtmittelmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
- Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
- Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.
- Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
- Ich verspreche, dass mein Umgang mit allen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes.
____________________ ____________________
Ort & Datum Unterschrift
Ausfertigung für den Verein
Verhaltensleitfaden
Sanitärsituationen von minderjährigen Sportlern/Sportlerinnen
- Trainer/-innen nutzen nicht zur selben Zeit dieselben Sanitäranlagen wie die Sportler/-innen. Bauartbedingt nicht anders möglich.
- Prinzip der offenen Türe, bei Unterstützung durch Betreuer.
- Falls sich die Toiletten/Duschen innerhalb der Umkleidekabinen befinden, sollten Dritte nach Möglichkeit eine Alternative suchen.
- Das Duschen in der Halle ist freiwillig.
Betreten der Umkleiden
- Wir bieten ausreichend Kabinen zum Umkleiden für jede Sportgruppe. Mixed Mannschaften mind. 2 Kabinen pro Mannschaft.
- Trainer/-innen ziehen sich nicht zur selben Zeit in derselben Kabine um wie die Sportgruppen.
- Prinzip der offenen Türe, vor allem bei 1:1 Situationen.
- Betreten der Umkleide erst nach vorherigem Einverständnis (Anklopfen, Rufen o.ä.).
- Dritte können die Umkleiden auch grundsätzlich nur bei berechtigtem Interesse und nach Absprache betreten.
Durchführung von Freizeitveranstaltungen mit Sportlern/Sportlerinnen und außerhalb des Trainings (Suchtmittelkonsum, Dritte)
- Bei Auswärtsübernachtungen sollten Sportler/-innen und Betreuer/-innen wenn möglich getrennt untergebracht sein, es sei denn die Betreuungssituation erfordert eine andere Regelung.
- Wir halten uns an das Jugendschutzgesetz und andere Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
- Suchtmittelmissbrauch wird in unserem Verein nicht geduldet.
- Abgabe von alkoholischen Getränken an unter 16-Jährige erfolgt auch nicht im Beisein von deren Erziehungsberechtigten.
- Dritte können bei berechtigtem Interesse in Absprache mit dem/der Trainer/-in dem Training und Freizeitveranstaltungen beiwohnen. Bei regelmäßiger Teilnahme bzw. bei Übernachtungssituationen muss der Ehrenkodex unterschrieben werden.
Durchführung von Fördertraining mit einzelnen Sportlern/Sportlerinnen
- Ausschließlich mit Zustimmung des Sportlers/der Sportlerin und bei Minderjährigen in Absprache mit den Erziehungsberechtigten.
- Prinzip der offenen Tür.
- Das Einzeltraining findet auf einer Sportanlage statt.
- Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit dem Training beizuwohnen.
Fahrten
- Krankenfahrten sind nicht erlaubt.
- Ausschließlich mit Zustimmung des Sportlers/der Sportlerin und bei Minderjährigen in Absprache mit den Erziehungsberechtigten.
- Wir halten uns streng an die Straßenverkehrsordnung und andere maßgebliche Gesetze.
Umgangsformen
- Wir behandeln einander respektvoll und wertschätzend.
- Wir verletzen niemanden mit Worten oder Taten.
- Wir verzichten auf „Kraftausdrücke“, sexualisierte und andere Äußerungen, die Intimitäten betreffen.
- Wir dulden kein Mobbing.
- Wir leben ein gewaltfreies Miteinander
Körperkontakt und Hilfestellung
- Der Körper steht im Fokus von sportlicher Aktivität. Körperliche Berührungen sind zudem ein wesentlicher Bestandteil von Sport und nicht grundsätzlich gefährlich. Sie sind sogar teilweise unumgänglich – sowohl beim Ausüben des Sports, der in vielen Situationen den Körperkontakt per se beinhaltet, als auch für Sicherheits- und Hilfestellungen.
- Hilfestellung findet nur in Absprache mit dem und mit Zustimmung des Sportlers/der Sportlerin statt.
Umgang mit Sportverletzungen
- Die Gesundheitsfürsorge und im Notfall die Erstversorgung unserer Sportler/-innen stehen an erster Stelle.
- Beides findet nur mit Zustimmung der Sportler/-innen statt, sofern möglich.
- Versorgungen in 1:1 Situationen immer nach dem Prinzip der offenen Tür.
Rituale
- Ritualisiertes Verhalten wie z.B. Umarmungen bei einer Siegerehrung sind mit Bedacht zu wählen und finden nur auf freiwilliger Basis statt.
- Rituale wie z.B. Initiationsrituale für Neulinge lehnen wir kategorisch ab.
Umgang mit unangemessener Sportbekleidung
- Sportler/-innen entscheiden eigenständig welche Kleidung sie im Training tragen. Dies gilt, ob ein T-Shirt getragen wird oder nicht.
- Die Kleidung soll der Sportart angemessen sein und andere sollen sich nicht belästigt fühlen.
Nutzung von Smartphones beim Training sowie in Umkleide und Sanitärbereich
- Keine Nutzung von Smartphones oder Kameras in Umkleiden oder im Sanitärbereich, solange diese genutzt werden oder ein Anwesender/eine Anwesende der Nutzung widerspricht. Nutzung von Smartphones oder Kameras ausschließlich, wenn es dem Training dienlich ist und in Absprache mit den Anwesenden.
Verbreitung von Fotos und Videos
- Wir halten die geltenden Datenschutzbestimmungen ein und verweisen auf unsere unterzeichneten Datenschutzerklärungen.
Impressum
Herausgeber:
Lüner Sportverein – Judo e. V.
Gerhart-Hauptmann-Straße 67
59379 Selm
E-Mail:
Dieses Konzept ist in Anlehnung an „Safe Sport – Ein Handlungsleitfaden zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erstellt worden.
Grenzverletzungen, sexualisierter Belästigung und Gewalt im Sport“ der Deutschen Sportjungend (dsj) im DOSB e.V.
Weitere Informationen unter
https://www.dsj.de/themen/kinder-und-jugendschutz/downloadbereich-arbeitshilfen-und-materialien#c1302
Inhaltsverzeichnis
Themeneinleitung des Vorstandes des Lüner Sportverein – Judo e. V. Seite 3
Einleitung Seite 4
Hintergrundinformationen. Seite 5
Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß, Seite 6
Formen der sexuellen Gewalt Seite 7
Wie gehen Täter/-innen in Institutionen vor? Seite 8
Formen sexualisierter Gewalt im Sport. Seite 9
Spezifische Bedingungen im Sport – Risikoanalyse. Seite 10
Prävention
Sexualisierte Gewalt enttabuisieren Seite 11
Benennung von Beauftragten und deren Aufgaben Seite 12
Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln Seite 13
Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Seite 14
Erarbeitung eines gemeinsamen Verhaltensleitfadens. Seite 15
Kinder und Jugendliche stärken Seite 16
Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen Seite 17
Intervention
Verdachtsäußerungen gewissenhaft prüfen Seite 18
Beauftragte als konkrete Ansprechpersonen und Entgegennahme von Verdachtsäußerungen. Seite 19
Handlungsempfehlungen Seite 20
Ehrenkodex Ausfertigung für das Konzept. Seite 23
Ehrenkodex Ausfertigung für den Verein. Seite 24
Verhaltensleitfaden Seite 25
Impressum Seite 27
Themeneinleitung des Vorstandes des Lüner Sportverein – Judo e. V.
Wegsehen gibt es nicht – wir hören genau zu und schauen genau hin!
Leider ist es notwendig geworden sexuelle Gewalt im Sportverein zu thematisieren. Dieses Thema möchten wir so transparent wie möglich und mit allen Beteiligten des Vereins gemeinsam angehen.
Wir nehmen den Schutz von Kindern und Jugendlichen, so wie auch Erwachsene gegen sexuelle Gewalt im Verein sehr ernst.
In Anlehnung an Konzepte der Deutschen Sportjugend (dsj) im DOSB e. V. haben wir ein Konzept entwickelt, welches Kinder und Jugendliche, sowie alle Mitglieder aufklären und schützen soll.
Ebenso sollen alle TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen und BetreuerInnen für dieses Thema sensibilisiert werden.
Wir, der Lüner Sportverein – Judo e. V. verurteilen jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Der Schutz unserer Mitglieder egal welchen Alters oder Geschlechts, steht bei uns an erster Stelle.
Weitere Informationen dazu auf unserer Website: www.luenersv-judo.de.
Gezeichnet für den Vorstand
Lünen, den 12.01.2025
________________ _______________ ________________
Jörg Schönfeld Axel Hadac Rolf Werchau
(1. Vorsitzender) (2. Vorsitzender) (1. Kassierer)
Einleitung
Der Deutsche Judobund (DJB) hat im Jahr 2024 ca. 132000 Mitglieder in über 2150 Vereinen. Der überwiegende Teil der Mitglieder sind Kinder und Jugendliche.
Sie betreiben dort mit Begeisterung den Judosport in der Gemeinschaft. Hierbei ist es unerheblich welches Geschlecht oder Herkunft der einzelne Judoka ist. Es wird gemeinschaftlich der Sport betrieben. Gerade Judo ist nicht nur für die körperliche Gesundheit besonders geeignet, sondern wurde seinerzeit als Erziehungssystem entwickelt. Daher wird im Besonderen das psychische und soziale Wohlbefinden gefördert. Das diese Werte und die positive Wirkung des Sports verwirklicht wird liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Vereins. Der LSV-Judo e. V. hat schon vor langer Zeit den Beschluss gefasst, dass nur Lizenzierte Trainer die Übungsstunden leiten dürfen. Darüber hinaus verfügt der LSV-Judo e. V. über zwei lizenzierte Trainer zum Thema Gewaltprävention. Beide Trainer lassen ihr Wissen in den einzelnen Übungsstunden einfließen. Daher hat jedes Vereinsmitglied einen Nutzen davon.
Die Arbeit von Sportvereinen wird unter anderem von dem Gedanken getragen, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung beizutragen. Zu diesem Schutzgedanken gehört auch die Vermeidung von jeglicher Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art.
Wir - die Vorstandschaft des LSV – Judo e. V. - verurteilen aufs Schärfste jede Form von Gewalt und Machtmissbrauch gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene und unterstützen unsere Übungsleiter/-innen, Betreuer/-innen und Coaches gemeinsam dabei, jeglicher Gewalt vorzubeugen, indem wir das Thema transparent gestalten und verpflichtende Maßnahmen (unter anderem die Teilnahme an Workshops sowie die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses) einfordern.
Die vorliegende Broschüre richtet sich an unsere Übungsleiter/-innen, Betreuer/-innen und Coaches sowie unsere Mitglieder und behandelt insbesondere die Prävention sowie die Intervention bei sexualisierter Gewalt. Sie verfolgt den Anspruch, Verantwortlichen im Sportverein – sowohl im Vorstand als auch im Trainings- und Übungsbetrieb – mehr Handlungssicherheit in Bezug auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu geben.
Das übergeordnete Ziel der vorliegenden Broschüre ist die Entwicklung einer Aufmerksamkeitskultur in unserem Verein. Nur wenn das Tabu, über sexualisierte Gewalt zu reden, gebrochen wird und die Verantwortlichen im Sport gemeinsam aufklären, hinsehen und handeln, kann der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt erhöht werden.
Hintergrundinformationen
Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß und Formen
Das Thema der sexualisierten Gewalt ist nicht neu, erfährt aber in letzter Zeit aufgrund öffentlich bekannt gewordener Vorfälle eine erhöhte Aufmerksamkeit. Dabei werden in den Medien und Ratgebern verschiedene Begriffe zur Beschreibung verwendet, zum Beispiel „sexuelle Gewalt“, „sexueller Übergriff“ oder „sexueller Missbrauch“.
In der Öffentlichkeit hat sich insbesondere der Begriff „Kindesmissbrauch“ durchgesetzt, obwohl dieser in Teilen der Fachliteratur kritisiert wird, da es im Umkehrschluss keinen legitimen „Gebrauch“ von Sexualität bei minderjährigen Schutzbefohlenen gibt. Im Großteil der deutschsprachigen Fachliteratur hat sich daher die Bezeichnung „sexualisierte Gewalt“ durchgesetzt, die als Oberbegriff für verschiedene Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität verwendet wird. Dadurch wird verdeutlicht, dass es den Verursacher/-innen von Gewalt an erster Stelle nicht um sexuelle Befriedigung geht, sondern um die Ausübung von Macht gegenüber Schwächeren. Oft geht sexualisierte Gewalt mit anderen Gewaltformen einher, etwa mit psychischer oder körperlicher Gewalt.
Die Sexualität macht den intimsten Bereich des Menschen aus. Eine Verletzung dieser Sphäre löst ein Höchstmaß an Erniedrigung bei den Betroffenen aus. Diesen besonders sensiblen Bereich nicht schützen zu können erzeugt das Gefühl, unterworfen und ohnmächtig zu sein.
Sexualisierte Gewalt kommt in verschiedenen Formen vor:
Enge Definition:
Wird das Problemfeld eng ausgelegt, geht es um Nötigung oder Vergewaltigung, also erzwungene sexuelle Handlungen, die im Strafgesetzbuch (§177, Abs. 1) definiert sind. Eine repräsentative Befragung in Deutschland ergab, dass 13 % der Frauen angeben, seit ihrem 16. Lebensjahr schon einmal Formen sexualisierter Gewalt in diesem engeren Sinne erlitten zu haben. Dies entspricht fast jeder siebten Frau. In den meisten Fällen geht die Gewalt dabei von Männern aus. In der überwiegenden Zahl der Fälle sind die Täter/-innen bekannt und stammen aus dem familiären Umfeld, der Nachbarschaft oder Institutionen der Schule, Ausbildung und Jugendarbeit. Mit Blick auf die Gruppe der Kinder und Jugendlichen wird angenommen, dass etwa jedes vierte bis fünfte Mädchen und jeder neunte bis zwölfte Junge mindestens ein Mal vor dem 18. Lebensjahr eine sexualisierte Gewalterfahrung im engeren Sinne macht. Nach UN-Angaben sind Mädchen mit Behinderung etwa doppelt so häufig von sexualisierter Gewalt betroffen wie nicht behinderte Mädchen und Frauen. Jüngste Daten von Opfern weisen darauf hin, dass weibliche Betroffene häufiger über sexualisierte Gewalt im familiären Kontext berichten, während männliche Betroffene diese häufiger in Institutionen erleiden.
Weite Definition:
Wird das Problemfeld der sexualisierten Gewalt weiter gefasst, dann müssen auch sexuelle Belästigungen in den Blick genommen werden, das heißt, sexualisierende Übergriffe durch Worte, Bilder, Gesten und sonstige Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt. Dazu zählen sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, Formen des Exhibitionismus und Voyeurismus, das Zeigen pornografischer Abbildungen oder unerwünschte Berührungen intimer Körperbereiche.
Wie gehen Täter/-innen in Institutionen vor?
Täter/-innen suchen sich ihre Opfer in verschiedenen Kontexten, zum Beispiel
- in Familien,
- in der Nachbarschaft,
- in Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit,
- in Betreuungseinrichtungen und
- in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Freizeit- und Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung, d.h. auch Angebote in Sportvereinen, bieten für Täter/-innen günstige Gelegenheiten.
Täter/-innen setzen gezielt auf das Vertrauen, das ihrer Position als Betreuer/-in, Lehrer/-in oder auch als Jugendtrainer/-in einer anerkannten Institution entgegengebracht wird.
Sexualisierte Gewalt beginnt meistens nicht mit einem eindeutigen Übergriff, sondern wird über längere Manipulationsprozesse angebahnt. Dabei versuchen die Täter/-innen das Vertrauen der Kinder, Jugendlichen, Eltern und insbesondere der anderen Mitarbeiter/-innen zu gewinnen. Dieser Anbahnungsprozess, auch „Grooming“-Prozess genannt, kann unter anderem mithilfe digitaler Medien erfolgen.
Teil der Täter/-innen-Strategie ist es, die Widerstandsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu testen, d.h. ein potenzielles Opfer zu finden, bei dem sie vermuten, dass es sie nicht öffentlich anklagen wird. Das Kind erfährt eine besondere Aufmerksamkeit und Zuwendung und wird dadurch in ein Gefühl der Abhängigkeit und Schuldigkeit eingebunden. Auch Opfer aus dem Bereich des Sports berichten von diesem besonders engen Verhältnis zu den jeweiligen Peinigern und von der eigenen Schwierigkeit, sexualisierte Gewalt in einem engen Vertrauensverhältnis zu erkennen.
Im Sport kommt hinzu, dass junge Athletinnen und Athleten oft ihre Karriere nicht gefährden möchten und davon ausgehen, dass sie für den sportlichen Erfolg von der Gunst ihrer Trainer/-innen abhängig sind.
In Bezug auf ihr Tätigkeitsfeld und das Verhältnis zu anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verfolgen Täter/-innen in der Regel die Strategie, in einem besonders guten Licht da zu stehen. Sie streben einen außerordentlich guten Kontakt zur Leitung an, verhalten sich nach außen oft vorbildhaft und haben meist ein gutes Ansehen in ihrem Umfeld.
Dies gilt auch für das Verhältnis zu den Eltern der Kinder oder Jugendlichen. Unter solchen Bedingungen ist die Aufdeckung von sexualisierter Gewalt schwierig, denn Täter/-innen erfüllen auf den ersten Blick die Kriterien idealer Mitarbeiter/-innen und können gegebenenfalls nur durch ganz genaues Hinsehen erkannt werden.
Formen sexualisierter Gewalt im Sport
Sexuelle Handlungen ohne direkten Körperkontakt werden auch als „Hands-off“-Handlungen bezeichnet. Hierunter fallen z. B. verbale und gestische sexuelle Belästigungen, das Versenden von Textnachrichten mit sexuellem Inhalt an Minderjährige oder gegen den Willen einer Person, wie auch das Zeigen von sexuellen Aktivitäten, z. B. in Form von Pornografie, Exhibitionismus oder Film-
/Fotoaufnahmen, die Heranwachsende auf eine sexualisierte Art darstellen.
Sexuelle Übergriffe mit direktem Körperkontakt werden auch als „Hands-on“-Handlungen deklariert. Hierunter fallen z. B. Vergewaltigungen, versuchte oder vollendete Penetration, Kontakte zwischen Mund und Genitalien/Anus, sexuelle Berührungen (z. B. in der Leistengegend, an den Brüsten), aber auch, wenn Täter/-innen jemanden dazu bringen, sie an diesen Stellen zu berühren.
(Sexuelle) Grenzverletzungen liegen in einer Grauzone und lassen sich nicht immer eindeutig als sexueller Übergriff einordnen. Eine Grenzverletzung kann vorliegen, wenn Personen durch pädagogisches Fehlverhalten die individuelle Grenze bei anderen überschreiten. Diese Grenzüberschreitungen umfassen Handlungen, die auch eine sexuelle Komponente aufweisen und die absichtlich, aber auch unabsichtlich geschehen können, wenn z. B. im Sport bei Hilfestellungen oder Massagen der Intimbereich berührt wird, wenn Umarmungen oder Begrüßungsküsse ausgetauscht werden oder bei der Sportausübung nahe Körperberührungen stattfinden. Gerade im Judosport gibt es eine Vielzahl von körperlichen Berührungen.
Ob diese oder ähnliche Handlungen eine Grenzverletzung darstellen, liegt vor allem im subjektiven Empfinden der betroffenen Personen. Auch Alter und (Macht-)Position des Verursachers/der Verursacherin und der betroffenen Person spielen bei der Bewertung, ob es sich um grenzverletzendes Verhalten handelt, eine Rolle.
Fest steht, dass sexualisierte Gewalt auch für den Sport ein ernst zu nehmendes Thema darstellt. Daraus ergibt sich für uns die Aufgabe, die eigenen Strukturen und Rahmenbedingungen zu überprüfen.
Spezifische Bedingungen im Sport – Risikoanalyse
Sportliche Aktivitäten beinhalten grundsätzlich ein positives Potenzial zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Sie bieten wichtige Gelegenheiten zum Kompetenzerwerb und fördern die Selbstbehauptungskompetenzen und die Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen.
Um diesen wertvollen Entfaltungsbereich für Kinder und Jugendliche zu schützen, sind die Bedingungen für das potenzielle Auftreten von sexualisierter Gewalt im Sport genau zu analysieren.
So gibt es im Feld des Sports verschiedene Situationen, die (sexualisierte) Gewalt begünstigen können.
- Körperkontakt ist im Sport kaum zu vermeiden und teilweise notwendig, sowohl beim Ausüben des Sports, der in vielen Situationen den Körperkontakt per se beinhaltet, als auch für Sicherheits- und Hilfestellungen.
- In einigen Sportarten kann durch eine spezifische Kleidung eine Sexualisierung der Erscheinung, auch von jungen Menschen, hervorgerufen werden.
- Im Sport ergeben sich Umkleide- und Duschsituationen, mitunter auch in Sportanlagen mit unzureichenden Kabinen, die die Privatsphäre der Sportler/-innen gegebenenfalls nicht ausreichend schützen.
- Sportaktivitäten sind oft mit gemeinsamen Autofahrten verbunden, in denen die Enge innerhalb der Fahrzeuge eine Gelegenheit für Grenzverletzungen bieten kann.
- Häufig sind Maßnahmen im Sport mit Übernachtungen verbunden, die neben dem besonderen Gemeinschaftserlebnis auch hohe Anforderungen in Hinblick auf die Aufsichtspflicht und die Wahrung der Privatsphäre der Individuen mit sich bringen. Es sind aber auch grundsätzliche Strukturen des Sports in den Blick zu nehmen, um die Risikolage für sexualisierte Gewalt genauer einzuschätzen. Dabei müssen vor allem Machtverhältnisse im Sport betrachtet werden.
- Im Sport entstehen mitunter Situationen, die für andere Personen nicht einsehbar sind und in denen sexualisierte Gewalt durch fehlende Blicke von außen angebahnt werden kann, z. B. abgeschirmte Trainingssituationen in der Halle, Einzelbesprechungen und/oder Einzeltrainings.
- Nach einem breiten Begriffsverständnis umfasst sexualisierte Gewalt auch ausgrenzendes und herabsetzendes Verhalten in Bezug auf das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, religiöse und politische Weltanschauung, Herkunft etc.
Daraus ergeben sich in unserem Verein die für uns im Ehrenkodex aufgeführten Werte und Selbstverpflichtungen.
Prävention
Zur Prävention zählen alle Maßnahmen, die dabei helfen, (sexualisierte) Gewalt zu vermeiden. Hier vor Ort gilt es, mit der Präventionsarbeit anzusetzen, damit (sexualisierte) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, aber auch an Erwachsenen im Sport keine Chance hat.
Unser individuelles Konzept umfasst zum einen gezielte Maßnahmen und verfolgt zum anderen das Ziel der Schaffung eines Aufmerksamkeitssystems. Dieses Konzept basiert auf der zuvor beschriebenen Risikoanalyse.
Auffällig ist, dass bei der Prävention von sexualisierter Gewalt oftmals die potenziellen Opfer, also die Kinder und Jugendlichen, im Fokus stehen. Präventionsbemühungen konzentrieren sich häufig darauf, Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstbehauptungsfähigkeit gegenüber potenziellen Tätern/Täterinnen zu stärken. Dies ist grundsätzlich ein wichtiges Ziel und sportliche Aktivität kann hier einen wertvollen Beitrag leisten.
Es sind aber auch die Grenzen dieses Präventionsansatzes zu beachten. Kinder und Jugendliche haben aufgrund ihres Entwicklungsstandes und angesichts der ausgefeilten Strategien von Täter/-innen nur begrenzte Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen (sexualisierte) Gewalt zu wehren. Wir, der LSV-Judo e. V, sehen uns selbst in der Verantwortung, die Prävention von sexualisierter Gewalt in den eigenen Strukturen und bei den dort tätigen Erwachsenen zu verankern.
Sexualisierte Gewalt enttabuisieren
Wir als Verein wollen eine Kultur des Hinsehens und der Beteiligung entwickeln und dafür ist es unerlässlich, sexualisierte Gewalt zum Thema zu machen. Sexualisierte Gewalt wird in unserem Verein nicht geduldet!
Gute Gründe für die Enttabuisierung im LSV-Judo e. V.:
- Ein Problembewusstsein über sexualisierte Gewalt ist notwendig, um entsprechende Situationen angemessen einschätzen und darauf reagieren zu können.
- Ein offener und klarer Umgang mit dem Thema ist Voraussetzung dafür, dass Betroffene sich bei Problemen anvertrauen.
- Ein systematisches Präventionskonzept gibt Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen Handlungssicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
Benennung von Beauftragten und deren Aufgaben
Es hat sich bewährt, ein Team von zwei Personen als Beauftragte zu benennen. Es ist insbesondere bei Verdachtsmomenten und den dann notwendigen Schritten zur Intervention im Verein hilfreich, wenn diese nicht allein, sondern zu zweit bewältigt werden.
Beauftragter/in im Lüner Sportverein – Judo e. V.:
Katja Hadac und Tobias Kirschbaum
Kontakt:
Aufgaben:
- Wissen vermitteln, Workshops anbieten
- Präventionsmaßnahmen im Verein koordinieren und transparent machen
- Vertrauensvolle Ansprechpartner sein (für Kinder und Jugendliche, Eltern sowie Trainer/innen)
- Kontakte und Netzwerke knüpfen und im Falle einer Beschwerde oder eines Verdachts Schritte zur Intervention einleiten
- Sich bei der Mitgliederversammlung vorstellen und ihre Kontaktdaten verbreiten
- Erstellung eines Verhaltensleitfadens
Weitere mögliche Anlaufstellen:
Beratungsstelle für Kinderschutz und spezialisierte Beratung bei sexueller Gewalt
Der Kinderschutzbund K.V. Unna e.V. 02303 - 15901
Allgemeine soziale Dienste (ASD) im Kreis Unna, Lünen 02306 - 1041281
Das Kinder- und Jugendtelefon
116 111 oder 0800 – 111 0 333 montags bis freitags von 14 bis 20 Uhr.
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch, bundesweit, kostenfrei und anonym 0800 22 55 530
Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln
Im Vordergrund steht die Sensibilisierung unserer Trainer/-innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Sie sollen durch Aus- und Fortbildung grundlegendes Wissen über das Thema sexualisierte Gewalt erwerben sowie Kompetenzen zur Prävention entwickeln.
Entscheidend ist zunächst, dass Trainer/-innen und Übungsleiter/-innen realisieren, dass in unserem Verein die Prävention sexualisierter Gewalt ein wichtiges Anliegen ist. Der Vereinsvorstand setzt das Thema in angemessenen Zeitabständen auf die Agenda, um einen kollegialen Austausch anzuregen. Es ist dabei wichtig, eine Atmosphäre zu erzeugen, in der auch diesbezügliche Probleme, Fragen und Unsicherheiten von Trainer/-innen aufgegriffen und aufgearbeitet werden können.
Sportliche Aktivitäten transparent gestalten
Der Lüner Sportverein – Judo e. V. schafft Gelegenheiten für das gemeinsame Hinsehen und Handeln, um eine Kultur der Aufmerksamkeit zur Förderung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Es geht also darum, den Übungs- und Trainingsbetrieb für alle transparent zu gestalten.
Offene Situationen und die Zusammenarbeit mit anderen Trainern/Trainerinnen sind wirksame Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Durch Teamarbeit und kollegiale Beratung können wir viel Neues lernen und eine „offene Sportstunde“ kann als Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung wirken. Diese Transparenz ist auch in der Zusammenarbeit mit den Eltern/Sorgeberechtigten wichtig und kann auch vor falschem Verdacht schützen.
Erarbeitung eines gemeinsamen Verhaltensleitfadens
Um vor allem unseren Trainern/Trainerinnen, die direkt mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, Verhaltenssicherheit zu geben, haben wir einen gemeinsamen Verhaltensleitfaden erarbeitet.
Die Regelungen umfassen insbesondere folgende Bereiche:
- Sanitärsituationen von minderjährigen Sportlern/Sportlerinnen
- Betreten der Umkleiden
- Durchführung von Freizeitveranstaltungen mit Sportlern/Sportlerinnen und außerhalb des Trainings (Suchtmittelkonsum, Begleitpersonen)
- Durchführung von Fördertraining mit einzelnen Sportlern/Sportlerinnen
- Fahrten
- Umgangsformen (Formen der Anrede, Verzicht auf sexualisierte Witze, angemessene Ansprache von Sportlern/Sportlerinnen etc.)
- Hilfestellungen
- Umgang mit Sportverletzungen
- Gruppenrituale
- Umgang mit unangemessener Sportbekleidung
- Nutzung von Smartphones beim Training sowie in Umkleide und Sanitärbereich
- Verbreitung von Fotos und Videos
Kinder und Jugendliche stärken
Der Sport hat ein großes Potenzial zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in ihrer Selbstbehauptungsfähigkeit. Dieses kann durch eine entsprechend reflektierte Arbeit im Sportverein realisiert werden. Wir haben dafür extra ausgebildete Trainer.
Aufklärung und Austausch über Kinderrechte
Kinder und Jugendliche, die ihre Rechte kennen, können Grenzüberschreitungen besser erkennen und darauf reagieren. Um dies zu gewährleisten, stellt der Verein den Kindern und Jugendlichen altersgerechtes Material zum Thema „Recht auf Gewaltfreiheit“ und „Recht auf sexuelle Selbstbestimmung“ zur Verfügung.
Ebenso wichtig ist es, die Kinder und Jugendlichen darüber zu informieren, was sie unternehmen können, wenn etwas nicht kindergerecht zugeht und wo sie sich Hilfe holen können. Kinder und Jugendliche setzen sich nur dann für ihre Rechte ein, wenn sie den Eindruck haben, dass sie ernst genommen werden. Mitbestimmung und Partizipation fördern ihr Selbstvertrauen und das Vertrauen zum Verein.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Möglichkeiten zur Übernahme von Aufgaben und Positionen im Verein,
- Berücksichtigung der Meinung von jungen Menschen und
- aktive Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die Vereinsarbeit.
Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen
Unterzeichnung des Ehrenkodex sowie Prüfung des erweiterten Führungszeugnisses
Der Ehrenkodex unterstützt die Haltung der Trainer/-innen und sonstiger ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätigen im Sportverein. Für diese Personen stellt der Ehrenkodex einen Anlass dar, sich über die Werte und Normen im eigenen Verein auszutauschen und sich die eigene Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen zu verdeutlichen. Dies wird durch regelmäßige Vorlage des Führungszeugnisses unterstrichen.
Intervention:
Zur Intervention zählen alle Maßnahmen, die dabei unterstützen, Vorfälle von sexualisierter Gewalt zu beenden und die Betroffenen zu schützen. Dazu gehören auch alle Schritte, die dazu dienen, Vermutungen und Verdachtsäußerungen einzuschätzen, zu bewerten und auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen einzuleiten. Der Schutz und das Wohl sowie die Rechte der Kinder und Jugendlichen stehen dabei im Mittelpunkt.
Wenn Verdachtsfälle geäußert oder Vorfälle sexualisierter Gewalt innerhalb des Vereins bekannt werden, entsteht häufig eine emotionale und verworrene Situation. Daher haben wir uns dazu entschieden, uns bereits vor dem möglichen Auftreten von sexualisierter Gewalt damit auseinanderzusetzen, welche Schritte bei der Intervention zu gehen sind, und Zuständigkeiten festzulegen.
Situative Überforderungen oder Loyalitätskonflikte können zu Fehleinschätzungen und Fehlverhalten führen, die Opfer weiteren Risiken aussetzen, sie belasten oder ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Insgesamt gilt, dass eine gelungene Intervention bei sexualisierter Gewalt eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Vermeidung neuer Vorfälle ist. Eine zentrale Rolle bei der Intervention übernehmen die Vereinsleitung und die Beauftragten. Sie agieren in gemeinsamer Absprache.
Da weder Beratung noch Strafverfolgung zu unseren Kernaufgaben gehören, ist es notwendig, externen Sachverstand hinzuzuziehen. Dies können zum Beispiel lokale Beratungsstellen, Niederlassungen des Kinderschutzbundes oder des Weißen Rings sein. Die frühzeitige Einschaltung externer Fachkräfte ist besonders wichtig, da bei strafrechtlich relevanten Fällen von sexualisierter Gewalt die Gefahr besteht, dass die Beweisaufnahme durch ungewollt suggestive Beeinflussung des Opfers erschwert wird.
Verdachtsäußerungen gewissenhaft prüfen
Werden Vorfälle sexualisierter Gewalt in Vereinen wahrgenommen, geraten diejenigen, die diese Vorfälle beobachten oder davon erfahren, oftmals in eine Zwickmühle: Zum einen wollen sie das Opfer schützen, zum anderen möchten sie den Täter oder die Täterin nicht leichtfertig anprangern. Einer Beschwerde nachzugehen, kann unter Umständen bedeuten, ein anerkanntes Mitglied des Vereins mit einem schwerwiegenden Vorwurf zu konfrontieren, der ein Ermittlungsverfahren, einen Vereinsausschluss oder eine Anklage nach sich ziehen kann.
Dies kann das Vereinsleben und die Betroffenen insgesamt schwer belasten. In diesem Prozess sind schwierige Entscheidungen zu treffen, die die Grundlage dafür legen, dass Verdachtsäußerungen gewissenhaft überprüft werden oder aber der Prozess insgesamt im Sande verläuft. Es ist deshalb von besonderer Bedeutung, Verdachtsmomenten –Hinweisen, Beschwerden, Gerüchten – sensibel nachzugehen, sie gegebenenfalls unter Hinzuziehung Dritter zu prüfen und auf dieser Grundlage Maßnahmen zu ergreifen, die zuallererst das Ziel haben müssen, das Opfer zu schützen.
Beauftragte als konkrete Ansprechpersonen und Entgegennahme von Verdachtsäußerungen
Für die Opfer, aber auch für diejenigen, die sexualisierte Gewalt beobachten oder davon Kenntnis erlangen, muss klar sein, an wen sie sich gegebenenfalls wenden können. Dabei ist zu beachten, dass Gespräche mit einem Opfer sexualisierter Gewalt über seine/ihre konkreten Erfahrungen Probleme bei der strafrechtlichen Verfolgung nach sich ziehen können. Es besteht die Gefahr, den jungen Menschen ungewollt suggestiv zu beeinflussen, so dass die Beweiskraft seiner/ihrer Aussage im Strafprozess insbesondere seitens der Verteidigung in Frage gestellt werden kann.
Im Gespräch mit dem betroffenen jungen Menschen zum vorgeworfenen Tatgeschehen sollte daher vor allen Dingen zugehört und zur Kenntnis genommen werden. Fragen zum Ablauf des vorgeworfenen Tatgeschehens – insbesondere solche, die vermutete Inhalte vorgeben oder Erwartungen zum Ausdruck bringen – sollten dem Opfer, wenn möglich, nicht gestellt werden. Dies ist in der Befragung geschultem Personal oder im Zuge der Aufklärung des Falls den Ermittlungsbehörden zu überlassen.
Wenn sich Opfer von sexualisierter Gewalt jemandem anvertrauen, kann es vorkommen, dass sie darum bitten, die Information nicht weiterzugeben. Sie befürchten negative Reaktionen aus dem Umfeld und nicht zuletzt vom Täter oder von der Täterin. Um dem Opfer die Sorge vor negativen Konsequenzen zu nehmen, ist altersgerecht über die mögliche weitere Vorgehensweise zu informieren. Eine Geheimhaltung sollte per se nicht vereinbart werden, denn nur Angehörige besonders geschützter Berufsgruppen (z. B. behandelnde Ärzte oder eingeschaltete Anwälte) haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Es ist vielmehr ratsam dem Opfer zu verdeutlichen, dass seine/ihre Äußerungen gegebenenfalls so wichtig sind, dass ein unmittelbares Einschreiten notwendig ist oder andere Personen, die dem Opfer helfen können, davon erfahren sollten.
Gespräche mit Opfern sexualisierter Gewalt sind schwierig aufgrund der Erlebnisse des Opfers, der anspruchsvollen Rolle der Beauftragten und der komplexen Situation im Vereinsgeschehen. Sie sind dennoch in der oben beschriebenen Weise nötig und Teil des professionellen Handels, um weitere Interventionsschritte (wie die Kontaktaufnahme zu externen Fachstellen und/oder den Strafverfolgungsbehörden) einleiten zu können. Eine besondere Herausforderung für die Beauftragten besteht darin, das eigene Handeln vor dem Hintergrund einer möglichen späteren Strafverfolgung zu reflektieren und somit eine Beeinflussung des Opfers zu vermeiden. Um das Vorgehen im Verdachtsfall nachvollziehbar zu machen, sollten die ersten Äußerungen des Opfers, die eigenen Gedanken und alle folgenden Handlungsschritte schriftlich festgehalten werden.
Handlungsempfehlungen
Inhalte eines Beobachtungs- oder Gesprächsprotokolls aufnehmen:
Das Protokoll sollte ausschließlich tatsächlich beobachtete Verhaltensweisen bzw. Aussagen der berichtenden Person enthalten. Es sollen keine Mutmaßungen, Schlussfolgerungen oder Interpretationen niedergeschrieben werden. Zitate von berichtenden Personen sollten als solche gekennzeichnet werden.
Regeln für die Dokumentation von Gesprächen
Formale Inhalte, die die Dokumentation umfassen sollte:
- Name des Verfassers/der Verfasserin, Ort und Datum der Niederschrift, nummerierte Seiten
- Ort- und Zeitangabe sowie Länge des dokumentierten Gesprächs
- Beteiligte Personen
- Umfeld und Situation des Gesprächs
- Gesprächsanlass: Wer ist auf wen zugekommen?
Weitere Aspekte:
- Leserlichkeit und Verständlichkeit der Notizen, damit diese im Nachhinein nicht falsch verstanden werden
- Keinen Bleistift für die Niederschrift nutzen, da Satzteile ausradiert und umgeschrieben werden können; alle später hinzugefügten Wörter und Textbausteine sind als solche zu kennzeichnen
- Strikte Trennung zwischen der vom Kind/Jugendlichen vermittelten Beschreibung des Übergriffs und der eigenen Bewertung und Interpretation; die eigenen Überlegungen und Hypothesen sind in einem separaten gekennzeichneten Abschnitt aufzuführen
- Möglichst den genauen Wortlaut des/der Betroffenen wiedergeben
- Erzählung nicht „ordnen“ (Sprünge, unsystematische Darstellung so übernehmen)
- Zitate von berichtenden Personen sind als solche zu kennzeichnen
- Gespräch möglichst zeitnah dokumentieren, um ein mögliches Vergessen und Verzerrungen zu verhindern
Im besten Interesse des jungen Menschen handeln
Generell leitet sich unsere Verantwortung aus unserer Garantenstellung ab. Sind Kinder und Jugendliche von Vorfällen sexualisierter Gewalt betroffen, sind besondere Schutzmaßnahmen, auch rechtliche Vorgaben, zu berücksichtigen.
Meldung an die Vereinsleitung
Die Vereinsleitung ist über beobachtete Vorfälle und Verdachtsmomente zu informieren, weitere Interventionsschritte sollten kontinuierlich mit ihr abgestimmt werden. Sollte die Leitung selbst in das Geschehen involviert sein, ist eine übergeordnete Stelle, zum Beispiel der Stadt- oder Kreissportbund oder der Fachverband, einzubeziehen.
Kontaktdaten Vorstandsvorsitzender:
Unterbrechung des Kontakts der Betroffenen
Bei allen Schritten der Intervention ist der Schutz der jungen Menschen für uns handlungsleitend. Dazu gehört für uns auch, gegebenenfalls die sofortige Unterbrechung des Kontakts zwischen dem/der Verdächtigten und dem betroffenen Kind/Jugendlichen zu gewährleisten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass das betroffene Kind bzw. der/die betroffene Jugendliche – sofern dies seinem/ihrem Bedürfnis entspricht –weiterhin an den Vereinsaktivitäten teilnehmen kann, während die beschuldigte Person, zumindest bis zur Klärung des (Verdachts-) Falles, von dem/der Betroffenen getrennt wird.
Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden
Die Entscheidung, ob von der Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden (vorerst) abgesehen wird, kann nicht vom Verein allein getroffen werden. Hierzu wird eine unabhängige Beratungsstelle hinzugezogen.
Fürsorgepflicht gegenüber Trainern, ÜL und Betreuern/-innen wahren
Neben dem Schutz der Opfer ist die Fürsorgepflicht gegenüber den Vereinsmitgliedern und Kollegen/Kolleginnen zu wahren. Dazu gehört es einerseits, diejenigen zu unterstützen, die einen Verdacht offenlegen. Andererseits bedeutet dies auch, dafür Sorge zu tragen, dass Personen nicht vorschnell oder gar öffentlich verurteilt werden, damit deren Ruf im Falle eines falschen Verdachts keinen Schaden nimmt. Bei der zunächst vereinsinternen Sondierung ist also größtmögliche Sorgfalt, Umsicht und Diskretion geboten.
Rehabilitierung zu Unrecht beschuldigter Personen
Das Thema sexualisierte Gewalt ist emotional stark aufgeladen. Unzutreffende Vorwürfe sexualisierter Gewalt können schädigende Auswirkungen für beschuldigte Personen haben und Existenzen zerstören. Wenn sich Vorwürfe nach gründlicher und intensiver Prüfung unter Einbeziehung von externen Fachberatungsstellen als unbegründet erweisen, muss es daher das Ziel sein, die falsch beschuldigte Person vollständig und nachhaltig zu rehabilitieren.
Die Rehabilitierung und soziale Reintegration obliegen insbesondere den Führungskräften des Vereins, die hierzu in engem Austausch mit der zu Unrecht beschuldigten Person stehen. Ein Element der Rehabilitation ist die ordnungsgemäße Aufarbeitung des Sachverhalts, indem untersucht wird, woher der Verdacht kam, wie er entstanden ist und wie er verbreitet wurde.
Weitere Bestandteile der Rehabilitation sind eine offizielle bzw. öffentliche Bekanntmachung, dass der Verdacht ausgeräumt wurde, sowie persönliche Entschuldigungen durch die Beschuldigenden und den Vereinsvorstand. Dieser Prozess sollte in Abstimmung mit den betroffenen Personen geschehen und nur, wenn der Vorwurf auch öffentlich bekannt wurde. Bei der Rehabilitation ist es für Sportvereine hilfreich, professionelle Unterstützung von außen heranzuziehen (z. B. juristischen Beistand, Kommunikationsagenturen).
Klar und sachlich kommunizieren
Für den gesamten Prozess der Intervention sind klare Informationen über die geplanten Vorgehensschritte notwendig.
Interne Kommunikation
Dies betrifft zunächst die vereinsinterne Kommunikation mit den betroffenen Personen. Die betroffene Person und ggf. seine/ihre Sorgeberechtigten, aber auch der/die Verdächtigte benötigen klare Informationen über die Vorgehensweise. Es empfiehlt sich, wenn sich ein Verdacht bestätigt hat und entsprechende Schritte bereits eingeleitet wurden, die weiteren Mitarbeiter/-innen darüber zu informieren. Hierbei ist eine sachliche und an den Fakten orientierte Information erforderlich und es ist notwendig, die Mitarbeiter/-innen anzuweisen, Informationen nicht an Unbefugte weiterzugeben.
Umgang mit der Öffentlichkeit
Hat in unserem Verein erwiesenermaßen ein Vorfall stattgefunden, sollte auch die Information der Öffentlichkeit in Erwägung gezogen werden. Bevor Gerüchte und Spekulationen um sich greifen, kann es ratsam sein, faktenorientiert, ohne Nennung von Namen, über den Vorfall zu informieren. Der Verein kann durch die öffentliche Benennung der Interventionsschritte deutlich machen, dass er sexualisierte Gewalt nicht duldet!
Ehrenkodex
Für alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätigen unseres Sportvereins.
Hiermit verspreche ich, ______________________________________________:
- Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen und verspreche, alle Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
- Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen werde ich respektieren.
- Ich werde Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Menschen und Tieren erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.
- Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
- Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
- Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.
- Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamenten- und Suchtmittelmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
- Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
- Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.
- Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
- Ich verspreche, dass mein Umgang mit allen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes.
____________________ ____________________
Ort & Datum Unterschrift
Ausfertigung des Konzepts
Ehrenkodex
Für alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätigen unseres Sportvereins.
Hiermit verspreche ich, ______________________________________________:
- Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen und verspreche, alle Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
- Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen werde ich respektieren.
- Ich werde Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Menschen und Tier enerziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.
- Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
- Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
- Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.
- Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamenten- und Suchtmittelmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
- Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
- Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.
- Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
- Ich verspreche, dass mein Umgang mit allen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes.
____________________ ____________________
Ort & Datum Unterschrift
Ausfertigung für den Verein
Verhaltensleitfaden
Sanitärsituationen von minderjährigen Sportlern/Sportlerinnen
- Trainer/-innen nutzen nicht zur selben Zeit dieselben Sanitäranlagen wie die Sportler/-innen. Bauartbedingt nicht anders möglich.
- Prinzip der offenen Türe, bei Unterstützung durch Betreuer.
- Falls sich die Toiletten/Duschen innerhalb der Umkleidekabinen befinden, sollten Dritte nach Möglichkeit eine Alternative suchen.
- Das Duschen in der Halle ist freiwillig.
Betreten der Umkleiden
- Wir bieten ausreichend Kabinen zum Umkleiden für jede Sportgruppe. Mixed Mannschaften mind. 2 Kabinen pro Mannschaft.
- Trainer/-innen ziehen sich nicht zur selben Zeit in derselben Kabine um wie die Sportgruppen.
- Prinzip der offenen Türe, vor allem bei 1:1 Situationen.
- Betreten der Umkleide erst nach vorherigem Einverständnis (Anklopfen, Rufen o.ä.).
- Dritte können die Umkleiden auch grundsätzlich nur bei berechtigtem Interesse und nach Absprache betreten.
Durchführung von Freizeitveranstaltungen mit Sportlern/Sportlerinnen und außerhalb des Trainings (Suchtmittelkonsum, Dritte)
- Bei Auswärtsübernachtungen sollten Sportler/-innen und Betreuer/-innen wenn möglich getrennt untergebracht sein, es sei denn die Betreuungssituation erfordert eine andere Regelung.
- Wir halten uns an das Jugendschutzgesetz und andere Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
- Suchtmittelmissbrauch wird in unserem Verein nicht geduldet.
- Abgabe von alkoholischen Getränken an unter 16-Jährige erfolgt auch nicht im Beisein von deren Erziehungsberechtigten.
- Dritte können bei berechtigtem Interesse in Absprache mit dem/der Trainer/-in dem Training und Freizeitveranstaltungen beiwohnen. Bei regelmäßiger Teilnahme bzw. bei Übernachtungssituationen muss der Ehrenkodex unterschrieben werden.
Durchführung von Fördertraining mit einzelnen Sportlern/Sportlerinnen
- Ausschließlich mit Zustimmung des Sportlers/der Sportlerin und bei Minderjährigen in Absprache mit den Erziehungsberechtigten.
- Prinzip der offenen Tür.
- Das Einzeltraining findet auf einer Sportanlage statt.
- Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit dem Training beizuwohnen.
Fahrten
- Krankenfahrten sind nicht erlaubt.
- Ausschließlich mit Zustimmung des Sportlers/der Sportlerin und bei Minderjährigen in Absprache mit den Erziehungsberechtigten.
- Wir halten uns streng an die Straßenverkehrsordnung und andere maßgebliche Gesetze.
Umgangsformen
- Wir behandeln einander respektvoll und wertschätzend.
- Wir verletzen niemanden mit Worten oder Taten.
- Wir verzichten auf „Kraftausdrücke“, sexualisierte und andere Äußerungen, die Intimitäten betreffen.
- Wir dulden kein Mobbing.
- Wir leben ein gewaltfreies Miteinander
Körperkontakt und Hilfestellung
- Der Körper steht im Fokus von sportlicher Aktivität. Körperliche Berührungen sind zudem ein wesentlicher Bestandteil von Sport und nicht grundsätzlich gefährlich. Sie sind sogar teilweise unumgänglich – sowohl beim Ausüben des Sports, der in vielen Situationen den Körperkontakt per se beinhaltet, als auch für Sicherheits- und Hilfestellungen.
- Hilfestellung findet nur in Absprache mit dem und mit Zustimmung des Sportlers/der Sportlerin statt.
Umgang mit Sportverletzungen
- Die Gesundheitsfürsorge und im Notfall die Erstversorgung unserer Sportler/-innen stehen an erster Stelle.
- Beides findet nur mit Zustimmung der Sportler/-innen statt, sofern möglich.
- Versorgungen in 1:1 Situationen immer nach dem Prinzip der offenen Tür.
Rituale
- Ritualisiertes Verhalten wie z.B. Umarmungen bei einer Siegerehrung sind mit Bedacht zu wählen und finden nur auf freiwilliger Basis statt.
- Rituale wie z.B. Initiationsrituale für Neulinge lehnen wir kategorisch ab.
Umgang mit unangemessener Sportbekleidung
- Sportler/-innen entscheiden eigenständig welche Kleidung sie im Training tragen. Dies gilt, ob ein T-Shirt getragen wird oder nicht.
- Die Kleidung soll der Sportart angemessen sein und andere sollen sich nicht belästigt fühlen.
Nutzung von Smartphones beim Training sowie in Umkleide und Sanitärbereich
- Keine Nutzung von Smartphones oder Kameras in Umkleiden oder im Sanitärbereich, solange diese genutzt werden oder ein Anwesender/eine Anwesende der Nutzung widerspricht. Nutzung von Smartphones oder Kameras ausschließlich, wenn es dem Training dienlich ist und in Absprache mit den Anwesenden.
Verbreitung von Fotos und Videos
- Wir halten die geltenden Datenschutzbestimmungen ein und verweisen auf unsere unterzeichneten Datenschutzerklärungen.
Impressum
Herausgeber:
Lüner Sportverein – Judo e. V.
Gerhart-Hauptmann-Straße 67
59379 Selm
E-Mail:
Dieses Konzept ist in Anlehnung an „Safe Sport – Ein Handlungsleitfaden zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erstellt worden.
Grenzverletzungen, sexualisierter Belästigung und Gewalt im Sport“ der Deutschen Sportjungend (dsj) im DOSB e.V.
Weitere Informationen unter
https://www.dsj.de/themen/kinder-und-jugendschutz/downloadbereich-arbeitshilfen-und-materialien#c1302
Inhaltsverzeichnis
Themeneinleitung des Vorstandes des Lüner Sportverein – Judo e. V. Seite 3
Einleitung Seite 4
Hintergrundinformationen. Seite 5
Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß, Seite 6
Formen der sexuellen Gewalt Seite 7
Wie gehen Täter/-innen in Institutionen vor? Seite 8
Formen sexualisierter Gewalt im Sport. Seite 9
Spezifische Bedingungen im Sport – Risikoanalyse. Seite 10
Prävention
Sexualisierte Gewalt enttabuisieren Seite 11
Benennung von Beauftragten und deren Aufgaben Seite 12
Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln Seite 13
Sportliche Aktivitäten transparent gestalten Seite 14
Erarbeitung eines gemeinsamen Verhaltensleitfadens. Seite 15
Kinder und Jugendliche stärken Seite 16
Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen Seite 17
Intervention
Verdachtsäußerungen gewissenhaft prüfen Seite 18
Beauftragte als konkrete Ansprechpersonen und Entgegennahme von Verdachtsäußerungen. Seite 19
Handlungsempfehlungen Seite 20
Ehrenkodex Ausfertigung für das Konzept. Seite 23
Ehrenkodex Ausfertigung für den Verein. Seite 24
Verhaltensleitfaden Seite 25
Impressum Seite 27
Themeneinleitung des Vorstandes des Lüner Sportverein – Judo e. V.
Wegsehen gibt es nicht – wir hören genau zu und schauen genau hin!
Leider ist es notwendig geworden sexuelle Gewalt im Sportverein zu thematisieren. Dieses Thema möchten wir so transparent wie möglich und mit allen Beteiligten des Vereins gemeinsam angehen.
Wir nehmen den Schutz von Kindern und Jugendlichen, so wie auch Erwachsene gegen sexuelle Gewalt im Verein sehr ernst.
In Anlehnung an Konzepte der Deutschen Sportjugend (dsj) im DOSB e. V. haben wir ein Konzept entwickelt, welches Kinder und Jugendliche, sowie alle Mitglieder aufklären und schützen soll.
Ebenso sollen alle TrainerInnen, ÜbungsleiterInnen und BetreuerInnen für dieses Thema sensibilisiert werden.
Wir, der Lüner Sportverein – Judo e. V. verurteilen jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Der Schutz unserer Mitglieder egal welchen Alters oder Geschlechts, steht bei uns an erster Stelle.
Weitere Informationen dazu auf unserer Website: www.luenersv-judo.de.
Gezeichnet für den Vorstand
Lünen, den 12.01.2025
________________ _______________ ________________
Jörg Schönfeld Axel Hadac Rolf Werchau
(1. Vorsitzender) (2. Vorsitzender) (1. Kassierer)
Einleitung
Der Deutsche Judobund (DJB) hat im Jahr 2024 ca. 132000 Mitglieder in über 2150 Vereinen. Der überwiegende Teil der Mitglieder sind Kinder und Jugendliche.
Sie betreiben dort mit Begeisterung den Judosport in der Gemeinschaft. Hierbei ist es unerheblich welches Geschlecht oder Herkunft der einzelne Judoka ist. Es wird gemeinschaftlich der Sport betrieben. Gerade Judo ist nicht nur für die körperliche Gesundheit besonders geeignet, sondern wurde seinerzeit als Erziehungssystem entwickelt. Daher wird im Besonderen das psychische und soziale Wohlbefinden gefördert. Das diese Werte und die positive Wirkung des Sports verwirklicht wird liegt in der Verantwortung jedes einzelnen Vereins. Der LSV-Judo e. V. hat schon vor langer Zeit den Beschluss gefasst, dass nur Lizenzierte Trainer die Übungsstunden leiten dürfen. Darüber hinaus verfügt der LSV-Judo e. V. über zwei lizenzierte Trainer zum Thema Gewaltprävention. Beide Trainer lassen ihr Wissen in den einzelnen Übungsstunden einfließen. Daher hat jedes Vereinsmitglied einen Nutzen davon.
Die Arbeit von Sportvereinen wird unter anderem von dem Gedanken getragen, zum Schutz von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung beizutragen. Zu diesem Schutzgedanken gehört auch die Vermeidung von jeglicher Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art.
Wir - die Vorstandschaft des LSV – Judo e. V. - verurteilen aufs Schärfste jede Form von Gewalt und Machtmissbrauch gegen Kinder, Jugendliche und Erwachsene und unterstützen unsere Übungsleiter/-innen, Betreuer/-innen und Coaches gemeinsam dabei, jeglicher Gewalt vorzubeugen, indem wir das Thema transparent gestalten und verpflichtende Maßnahmen (unter anderem die Teilnahme an Workshops sowie die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses) einfordern.
Die vorliegende Broschüre richtet sich an unsere Übungsleiter/-innen, Betreuer/-innen und Coaches sowie unsere Mitglieder und behandelt insbesondere die Prävention sowie die Intervention bei sexualisierter Gewalt. Sie verfolgt den Anspruch, Verantwortlichen im Sportverein – sowohl im Vorstand als auch im Trainings- und Übungsbetrieb – mehr Handlungssicherheit in Bezug auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu geben.
Das übergeordnete Ziel der vorliegenden Broschüre ist die Entwicklung einer Aufmerksamkeitskultur in unserem Verein. Nur wenn das Tabu, über sexualisierte Gewalt zu reden, gebrochen wird und die Verantwortlichen im Sport gemeinsam aufklären, hinsehen und handeln, kann der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt erhöht werden.
Hintergrundinformationen
Sexualisierte Gewalt – Definition, Ausmaß und Formen
Das Thema der sexualisierten Gewalt ist nicht neu, erfährt aber in letzter Zeit aufgrund öffentlich bekannt gewordener Vorfälle eine erhöhte Aufmerksamkeit. Dabei werden in den Medien und Ratgebern verschiedene Begriffe zur Beschreibung verwendet, zum Beispiel „sexuelle Gewalt“, „sexueller Übergriff“ oder „sexueller Missbrauch“.
In der Öffentlichkeit hat sich insbesondere der Begriff „Kindesmissbrauch“ durchgesetzt, obwohl dieser in Teilen der Fachliteratur kritisiert wird, da es im Umkehrschluss keinen legitimen „Gebrauch“ von Sexualität bei minderjährigen Schutzbefohlenen gibt. Im Großteil der deutschsprachigen Fachliteratur hat sich daher die Bezeichnung „sexualisierte Gewalt“ durchgesetzt, die als Oberbegriff für verschiedene Formen der Machtausübung mit dem Mittel der Sexualität verwendet wird. Dadurch wird verdeutlicht, dass es den Verursacher/-innen von Gewalt an erster Stelle nicht um sexuelle Befriedigung geht, sondern um die Ausübung von Macht gegenüber Schwächeren. Oft geht sexualisierte Gewalt mit anderen Gewaltformen einher, etwa mit psychischer oder körperlicher Gewalt.
Die Sexualität macht den intimsten Bereich des Menschen aus. Eine Verletzung dieser Sphäre löst ein Höchstmaß an Erniedrigung bei den Betroffenen aus. Diesen besonders sensiblen Bereich nicht schützen zu können erzeugt das Gefühl, unterworfen und ohnmächtig zu sein.
Sexualisierte Gewalt kommt in verschiedenen Formen vor:
Enge Definition:
Wird das Problemfeld eng ausgelegt, geht es um Nötigung oder Vergewaltigung, also erzwungene sexuelle Handlungen, die im Strafgesetzbuch (§177, Abs. 1) definiert sind. Eine repräsentative Befragung in Deutschland ergab, dass 13 % der Frauen angeben, seit ihrem 16. Lebensjahr schon einmal Formen sexualisierter Gewalt in diesem engeren Sinne erlitten zu haben. Dies entspricht fast jeder siebten Frau. In den meisten Fällen geht die Gewalt dabei von Männern aus. In der überwiegenden Zahl der Fälle sind die Täter/-innen bekannt und stammen aus dem familiären Umfeld, der Nachbarschaft oder Institutionen der Schule, Ausbildung und Jugendarbeit. Mit Blick auf die Gruppe der Kinder und Jugendlichen wird angenommen, dass etwa jedes vierte bis fünfte Mädchen und jeder neunte bis zwölfte Junge mindestens ein Mal vor dem 18. Lebensjahr eine sexualisierte Gewalterfahrung im engeren Sinne macht. Nach UN-Angaben sind Mädchen mit Behinderung etwa doppelt so häufig von sexualisierter Gewalt betroffen wie nicht behinderte Mädchen und Frauen. Jüngste Daten von Opfern weisen darauf hin, dass weibliche Betroffene häufiger über sexualisierte Gewalt im familiären Kontext berichten, während männliche Betroffene diese häufiger in Institutionen erleiden.
Weite Definition:
Wird das Problemfeld der sexualisierten Gewalt weiter gefasst, dann müssen auch sexuelle Belästigungen in den Blick genommen werden, das heißt, sexualisierende Übergriffe durch Worte, Bilder, Gesten und sonstige Handlungen mit und ohne direkten Körperkontakt. Dazu zählen sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, Formen des Exhibitionismus und Voyeurismus, das Zeigen pornografischer Abbildungen oder unerwünschte Berührungen intimer Körperbereiche.
Wie gehen Täter/-innen in Institutionen vor?
Täter/-innen suchen sich ihre Opfer in verschiedenen Kontexten, zum Beispiel
- in Familien,
- in der Nachbarschaft,
- in Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit,
- in Betreuungseinrichtungen und
- in Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Freizeit- und Betreuungsangebote für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung, d.h. auch Angebote in Sportvereinen, bieten für Täter/-innen günstige Gelegenheiten.
Täter/-innen setzen gezielt auf das Vertrauen, das ihrer Position als Betreuer/-in, Lehrer/-in oder auch als Jugendtrainer/-in einer anerkannten Institution entgegengebracht wird.
Sexualisierte Gewalt beginnt meistens nicht mit einem eindeutigen Übergriff, sondern wird über längere Manipulationsprozesse angebahnt. Dabei versuchen die Täter/-innen das Vertrauen der Kinder, Jugendlichen, Eltern und insbesondere der anderen Mitarbeiter/-innen zu gewinnen. Dieser Anbahnungsprozess, auch „Grooming“-Prozess genannt, kann unter anderem mithilfe digitaler Medien erfolgen.
Teil der Täter/-innen-Strategie ist es, die Widerstandsfähigkeit der Kinder und Jugendlichen zu testen, d.h. ein potenzielles Opfer zu finden, bei dem sie vermuten, dass es sie nicht öffentlich anklagen wird. Das Kind erfährt eine besondere Aufmerksamkeit und Zuwendung und wird dadurch in ein Gefühl der Abhängigkeit und Schuldigkeit eingebunden. Auch Opfer aus dem Bereich des Sports berichten von diesem besonders engen Verhältnis zu den jeweiligen Peinigern und von der eigenen Schwierigkeit, sexualisierte Gewalt in einem engen Vertrauensverhältnis zu erkennen.
Im Sport kommt hinzu, dass junge Athletinnen und Athleten oft ihre Karriere nicht gefährden möchten und davon ausgehen, dass sie für den sportlichen Erfolg von der Gunst ihrer Trainer/-innen abhängig sind.
In Bezug auf ihr Tätigkeitsfeld und das Verhältnis zu anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verfolgen Täter/-innen in der Regel die Strategie, in einem besonders guten Licht da zu stehen. Sie streben einen außerordentlich guten Kontakt zur Leitung an, verhalten sich nach außen oft vorbildhaft und haben meist ein gutes Ansehen in ihrem Umfeld.
Dies gilt auch für das Verhältnis zu den Eltern der Kinder oder Jugendlichen. Unter solchen Bedingungen ist die Aufdeckung von sexualisierter Gewalt schwierig, denn Täter/-innen erfüllen auf den ersten Blick die Kriterien idealer Mitarbeiter/-innen und können gegebenenfalls nur durch ganz genaues Hinsehen erkannt werden.
Formen sexualisierter Gewalt im Sport
Sexuelle Handlungen ohne direkten Körperkontakt werden auch als „Hands-off“-Handlungen bezeichnet. Hierunter fallen z. B. verbale und gestische sexuelle Belästigungen, das Versenden von Textnachrichten mit sexuellem Inhalt an Minderjährige oder gegen den Willen einer Person, wie auch das Zeigen von sexuellen Aktivitäten, z. B. in Form von Pornografie, Exhibitionismus oder Film-
/Fotoaufnahmen, die Heranwachsende auf eine sexualisierte Art darstellen.
Sexuelle Übergriffe mit direktem Körperkontakt werden auch als „Hands-on“-Handlungen deklariert. Hierunter fallen z. B. Vergewaltigungen, versuchte oder vollendete Penetration, Kontakte zwischen Mund und Genitalien/Anus, sexuelle Berührungen (z. B. in der Leistengegend, an den Brüsten), aber auch, wenn Täter/-innen jemanden dazu bringen, sie an diesen Stellen zu berühren.
(Sexuelle) Grenzverletzungen liegen in einer Grauzone und lassen sich nicht immer eindeutig als sexueller Übergriff einordnen. Eine Grenzverletzung kann vorliegen, wenn Personen durch pädagogisches Fehlverhalten die individuelle Grenze bei anderen überschreiten. Diese Grenzüberschreitungen umfassen Handlungen, die auch eine sexuelle Komponente aufweisen und die absichtlich, aber auch unabsichtlich geschehen können, wenn z. B. im Sport bei Hilfestellungen oder Massagen der Intimbereich berührt wird, wenn Umarmungen oder Begrüßungsküsse ausgetauscht werden oder bei der Sportausübung nahe Körperberührungen stattfinden. Gerade im Judosport gibt es eine Vielzahl von körperlichen Berührungen.
Ob diese oder ähnliche Handlungen eine Grenzverletzung darstellen, liegt vor allem im subjektiven Empfinden der betroffenen Personen. Auch Alter und (Macht-)Position des Verursachers/der Verursacherin und der betroffenen Person spielen bei der Bewertung, ob es sich um grenzverletzendes Verhalten handelt, eine Rolle.
Fest steht, dass sexualisierte Gewalt auch für den Sport ein ernst zu nehmendes Thema darstellt. Daraus ergibt sich für uns die Aufgabe, die eigenen Strukturen und Rahmenbedingungen zu überprüfen.
Spezifische Bedingungen im Sport – Risikoanalyse
Sportliche Aktivitäten beinhalten grundsätzlich ein positives Potenzial zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen. Sie bieten wichtige Gelegenheiten zum Kompetenzerwerb und fördern die Selbstbehauptungskompetenzen und die Persönlichkeitsentwicklung von jungen Menschen.
Um diesen wertvollen Entfaltungsbereich für Kinder und Jugendliche zu schützen, sind die Bedingungen für das potenzielle Auftreten von sexualisierter Gewalt im Sport genau zu analysieren.
So gibt es im Feld des Sports verschiedene Situationen, die (sexualisierte) Gewalt begünstigen können.
- Körperkontakt ist im Sport kaum zu vermeiden und teilweise notwendig, sowohl beim Ausüben des Sports, der in vielen Situationen den Körperkontakt per se beinhaltet, als auch für Sicherheits- und Hilfestellungen.
- In einigen Sportarten kann durch eine spezifische Kleidung eine Sexualisierung der Erscheinung, auch von jungen Menschen, hervorgerufen werden.
- Im Sport ergeben sich Umkleide- und Duschsituationen, mitunter auch in Sportanlagen mit unzureichenden Kabinen, die die Privatsphäre der Sportler/-innen gegebenenfalls nicht ausreichend schützen.
- Sportaktivitäten sind oft mit gemeinsamen Autofahrten verbunden, in denen die Enge innerhalb der Fahrzeuge eine Gelegenheit für Grenzverletzungen bieten kann.
- Häufig sind Maßnahmen im Sport mit Übernachtungen verbunden, die neben dem besonderen Gemeinschaftserlebnis auch hohe Anforderungen in Hinblick auf die Aufsichtspflicht und die Wahrung der Privatsphäre der Individuen mit sich bringen. Es sind aber auch grundsätzliche Strukturen des Sports in den Blick zu nehmen, um die Risikolage für sexualisierte Gewalt genauer einzuschätzen. Dabei müssen vor allem Machtverhältnisse im Sport betrachtet werden.
- Im Sport entstehen mitunter Situationen, die für andere Personen nicht einsehbar sind und in denen sexualisierte Gewalt durch fehlende Blicke von außen angebahnt werden kann, z. B. abgeschirmte Trainingssituationen in der Halle, Einzelbesprechungen und/oder Einzeltrainings.
- Nach einem breiten Begriffsverständnis umfasst sexualisierte Gewalt auch ausgrenzendes und herabsetzendes Verhalten in Bezug auf das Geschlecht, die sexuelle Orientierung, religiöse und politische Weltanschauung, Herkunft etc.
Daraus ergeben sich in unserem Verein die für uns im Ehrenkodex aufgeführten Werte und Selbstverpflichtungen.
Prävention
Zur Prävention zählen alle Maßnahmen, die dabei helfen, (sexualisierte) Gewalt zu vermeiden. Hier vor Ort gilt es, mit der Präventionsarbeit anzusetzen, damit (sexualisierte) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, aber auch an Erwachsenen im Sport keine Chance hat.
Unser individuelles Konzept umfasst zum einen gezielte Maßnahmen und verfolgt zum anderen das Ziel der Schaffung eines Aufmerksamkeitssystems. Dieses Konzept basiert auf der zuvor beschriebenen Risikoanalyse.
Auffällig ist, dass bei der Prävention von sexualisierter Gewalt oftmals die potenziellen Opfer, also die Kinder und Jugendlichen, im Fokus stehen. Präventionsbemühungen konzentrieren sich häufig darauf, Kinder und Jugendliche in ihrer Selbstbehauptungsfähigkeit gegenüber potenziellen Tätern/Täterinnen zu stärken. Dies ist grundsätzlich ein wichtiges Ziel und sportliche Aktivität kann hier einen wertvollen Beitrag leisten.
Es sind aber auch die Grenzen dieses Präventionsansatzes zu beachten. Kinder und Jugendliche haben aufgrund ihres Entwicklungsstandes und angesichts der ausgefeilten Strategien von Täter/-innen nur begrenzte Möglichkeiten, sich erfolgreich gegen (sexualisierte) Gewalt zu wehren. Wir, der LSV-Judo e. V, sehen uns selbst in der Verantwortung, die Prävention von sexualisierter Gewalt in den eigenen Strukturen und bei den dort tätigen Erwachsenen zu verankern.
Sexualisierte Gewalt enttabuisieren
Wir als Verein wollen eine Kultur des Hinsehens und der Beteiligung entwickeln und dafür ist es unerlässlich, sexualisierte Gewalt zum Thema zu machen. Sexualisierte Gewalt wird in unserem Verein nicht geduldet!
Gute Gründe für die Enttabuisierung im LSV-Judo e. V.:
- Ein Problembewusstsein über sexualisierte Gewalt ist notwendig, um entsprechende Situationen angemessen einschätzen und darauf reagieren zu können.
- Ein offener und klarer Umgang mit dem Thema ist Voraussetzung dafür, dass Betroffene sich bei Problemen anvertrauen.
- Ein systematisches Präventionskonzept gibt Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen Handlungssicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.
Benennung von Beauftragten und deren Aufgaben
Es hat sich bewährt, ein Team von zwei Personen als Beauftragte zu benennen. Es ist insbesondere bei Verdachtsmomenten und den dann notwendigen Schritten zur Intervention im Verein hilfreich, wenn diese nicht allein, sondern zu zweit bewältigt werden.
Beauftragter/in im Lüner Sportverein – Judo e. V.:
Katja Hadac und Tobias Kirschbaum
Kontakt:
Aufgaben:
- Wissen vermitteln, Workshops anbieten
- Präventionsmaßnahmen im Verein koordinieren und transparent machen
- Vertrauensvolle Ansprechpartner sein (für Kinder und Jugendliche, Eltern sowie Trainer/innen)
- Kontakte und Netzwerke knüpfen und im Falle einer Beschwerde oder eines Verdachts Schritte zur Intervention einleiten
- Sich bei der Mitgliederversammlung vorstellen und ihre Kontaktdaten verbreiten
- Erstellung eines Verhaltensleitfadens
Weitere mögliche Anlaufstellen:
Beratungsstelle für Kinderschutz und spezialisierte Beratung bei sexueller Gewalt
Der Kinderschutzbund K.V. Unna e.V. 02303 - 15901
Allgemeine soziale Dienste (ASD) im Kreis Unna, Lünen 02306 - 1041281
Das Kinder- und Jugendtelefon
116 111 oder 0800 – 111 0 333 montags bis freitags von 14 bis 20 Uhr.
Hilfetelefon Sexueller Missbrauch, bundesweit, kostenfrei und anonym 0800 22 55 530
Wissen und Handlungskompetenzen entwickeln
Im Vordergrund steht die Sensibilisierung unserer Trainer/-innen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Sie sollen durch Aus- und Fortbildung grundlegendes Wissen über das Thema sexualisierte Gewalt erwerben sowie Kompetenzen zur Prävention entwickeln.
Entscheidend ist zunächst, dass Trainer/-innen und Übungsleiter/-innen realisieren, dass in unserem Verein die Prävention sexualisierter Gewalt ein wichtiges Anliegen ist. Der Vereinsvorstand setzt das Thema in angemessenen Zeitabständen auf die Agenda, um einen kollegialen Austausch anzuregen. Es ist dabei wichtig, eine Atmosphäre zu erzeugen, in der auch diesbezügliche Probleme, Fragen und Unsicherheiten von Trainer/-innen aufgegriffen und aufgearbeitet werden können.
Sportliche Aktivitäten transparent gestalten
Der Lüner Sportverein – Judo e. V. schafft Gelegenheiten für das gemeinsame Hinsehen und Handeln, um eine Kultur der Aufmerksamkeit zur Förderung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten. Es geht also darum, den Übungs- und Trainingsbetrieb für alle transparent zu gestalten.
Offene Situationen und die Zusammenarbeit mit anderen Trainern/Trainerinnen sind wirksame Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Durch Teamarbeit und kollegiale Beratung können wir viel Neues lernen und eine „offene Sportstunde“ kann als Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit und Werbung wirken. Diese Transparenz ist auch in der Zusammenarbeit mit den Eltern/Sorgeberechtigten wichtig und kann auch vor falschem Verdacht schützen.
Erarbeitung eines gemeinsamen Verhaltensleitfadens
Um vor allem unseren Trainern/Trainerinnen, die direkt mit Kindern und Jugendlichen zusammenarbeiten, Verhaltenssicherheit zu geben, haben wir einen gemeinsamen Verhaltensleitfaden erarbeitet.
Die Regelungen umfassen insbesondere folgende Bereiche:
- Sanitärsituationen von minderjährigen Sportlern/Sportlerinnen
- Betreten der Umkleiden
- Durchführung von Freizeitveranstaltungen mit Sportlern/Sportlerinnen und außerhalb des Trainings (Suchtmittelkonsum, Begleitpersonen)
- Durchführung von Fördertraining mit einzelnen Sportlern/Sportlerinnen
- Fahrten
- Umgangsformen (Formen der Anrede, Verzicht auf sexualisierte Witze, angemessene Ansprache von Sportlern/Sportlerinnen etc.)
- Hilfestellungen
- Umgang mit Sportverletzungen
- Gruppenrituale
- Umgang mit unangemessener Sportbekleidung
- Nutzung von Smartphones beim Training sowie in Umkleide und Sanitärbereich
- Verbreitung von Fotos und Videos
Kinder und Jugendliche stärken
Der Sport hat ein großes Potenzial zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen in ihrer Selbstbehauptungsfähigkeit. Dieses kann durch eine entsprechend reflektierte Arbeit im Sportverein realisiert werden. Wir haben dafür extra ausgebildete Trainer.
Aufklärung und Austausch über Kinderrechte
Kinder und Jugendliche, die ihre Rechte kennen, können Grenzüberschreitungen besser erkennen und darauf reagieren. Um dies zu gewährleisten, stellt der Verein den Kindern und Jugendlichen altersgerechtes Material zum Thema „Recht auf Gewaltfreiheit“ und „Recht auf sexuelle Selbstbestimmung“ zur Verfügung.
Ebenso wichtig ist es, die Kinder und Jugendlichen darüber zu informieren, was sie unternehmen können, wenn etwas nicht kindergerecht zugeht und wo sie sich Hilfe holen können. Kinder und Jugendliche setzen sich nur dann für ihre Rechte ein, wenn sie den Eindruck haben, dass sie ernst genommen werden. Mitbestimmung und Partizipation fördern ihr Selbstvertrauen und das Vertrauen zum Verein.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Möglichkeiten zur Übernahme von Aufgaben und Positionen im Verein,
- Berücksichtigung der Meinung von jungen Menschen und
- aktive Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen in die Vereinsarbeit.
Eignung von Mitarbeiter/-innen überprüfen
Unterzeichnung des Ehrenkodex sowie Prüfung des erweiterten Führungszeugnisses
Der Ehrenkodex unterstützt die Haltung der Trainer/-innen und sonstiger ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätigen im Sportverein. Für diese Personen stellt der Ehrenkodex einen Anlass dar, sich über die Werte und Normen im eigenen Verein auszutauschen und sich die eigene Verantwortung gegenüber Kindern und Jugendlichen zu verdeutlichen. Dies wird durch regelmäßige Vorlage des Führungszeugnisses unterstrichen.
Intervention:
Zur Intervention zählen alle Maßnahmen, die dabei unterstützen, Vorfälle von sexualisierter Gewalt zu beenden und die Betroffenen zu schützen. Dazu gehören auch alle Schritte, die dazu dienen, Vermutungen und Verdachtsäußerungen einzuschätzen, zu bewerten und auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen einzuleiten. Der Schutz und das Wohl sowie die Rechte der Kinder und Jugendlichen stehen dabei im Mittelpunkt.
Wenn Verdachtsfälle geäußert oder Vorfälle sexualisierter Gewalt innerhalb des Vereins bekannt werden, entsteht häufig eine emotionale und verworrene Situation. Daher haben wir uns dazu entschieden, uns bereits vor dem möglichen Auftreten von sexualisierter Gewalt damit auseinanderzusetzen, welche Schritte bei der Intervention zu gehen sind, und Zuständigkeiten festzulegen.
Situative Überforderungen oder Loyalitätskonflikte können zu Fehleinschätzungen und Fehlverhalten führen, die Opfer weiteren Risiken aussetzen, sie belasten oder ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Insgesamt gilt, dass eine gelungene Intervention bei sexualisierter Gewalt eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Vermeidung neuer Vorfälle ist. Eine zentrale Rolle bei der Intervention übernehmen die Vereinsleitung und die Beauftragten. Sie agieren in gemeinsamer Absprache.
Da weder Beratung noch Strafverfolgung zu unseren Kernaufgaben gehören, ist es notwendig, externen Sachverstand hinzuzuziehen. Dies können zum Beispiel lokale Beratungsstellen, Niederlassungen des Kinderschutzbundes oder des Weißen Rings sein. Die frühzeitige Einschaltung externer Fachkräfte ist besonders wichtig, da bei strafrechtlich relevanten Fällen von sexualisierter Gewalt die Gefahr besteht, dass die Beweisaufnahme durch ungewollt suggestive Beeinflussung des Opfers erschwert wird.
Verdachtsäußerungen gewissenhaft prüfen
Werden Vorfälle sexualisierter Gewalt in Vereinen wahrgenommen, geraten diejenigen, die diese Vorfälle beobachten oder davon erfahren, oftmals in eine Zwickmühle: Zum einen wollen sie das Opfer schützen, zum anderen möchten sie den Täter oder die Täterin nicht leichtfertig anprangern. Einer Beschwerde nachzugehen, kann unter Umständen bedeuten, ein anerkanntes Mitglied des Vereins mit einem schwerwiegenden Vorwurf zu konfrontieren, der ein Ermittlungsverfahren, einen Vereinsausschluss oder eine Anklage nach sich ziehen kann.
Dies kann das Vereinsleben und die Betroffenen insgesamt schwer belasten. In diesem Prozess sind schwierige Entscheidungen zu treffen, die die Grundlage dafür legen, dass Verdachtsäußerungen gewissenhaft überprüft werden oder aber der Prozess insgesamt im Sande verläuft. Es ist deshalb von besonderer Bedeutung, Verdachtsmomenten –Hinweisen, Beschwerden, Gerüchten – sensibel nachzugehen, sie gegebenenfalls unter Hinzuziehung Dritter zu prüfen und auf dieser Grundlage Maßnahmen zu ergreifen, die zuallererst das Ziel haben müssen, das Opfer zu schützen.
Beauftragte als konkrete Ansprechpersonen und Entgegennahme von Verdachtsäußerungen
Für die Opfer, aber auch für diejenigen, die sexualisierte Gewalt beobachten oder davon Kenntnis erlangen, muss klar sein, an wen sie sich gegebenenfalls wenden können. Dabei ist zu beachten, dass Gespräche mit einem Opfer sexualisierter Gewalt über seine/ihre konkreten Erfahrungen Probleme bei der strafrechtlichen Verfolgung nach sich ziehen können. Es besteht die Gefahr, den jungen Menschen ungewollt suggestiv zu beeinflussen, so dass die Beweiskraft seiner/ihrer Aussage im Strafprozess insbesondere seitens der Verteidigung in Frage gestellt werden kann.
Im Gespräch mit dem betroffenen jungen Menschen zum vorgeworfenen Tatgeschehen sollte daher vor allen Dingen zugehört und zur Kenntnis genommen werden. Fragen zum Ablauf des vorgeworfenen Tatgeschehens – insbesondere solche, die vermutete Inhalte vorgeben oder Erwartungen zum Ausdruck bringen – sollten dem Opfer, wenn möglich, nicht gestellt werden. Dies ist in der Befragung geschultem Personal oder im Zuge der Aufklärung des Falls den Ermittlungsbehörden zu überlassen.
Wenn sich Opfer von sexualisierter Gewalt jemandem anvertrauen, kann es vorkommen, dass sie darum bitten, die Information nicht weiterzugeben. Sie befürchten negative Reaktionen aus dem Umfeld und nicht zuletzt vom Täter oder von der Täterin. Um dem Opfer die Sorge vor negativen Konsequenzen zu nehmen, ist altersgerecht über die mögliche weitere Vorgehensweise zu informieren. Eine Geheimhaltung sollte per se nicht vereinbart werden, denn nur Angehörige besonders geschützter Berufsgruppen (z. B. behandelnde Ärzte oder eingeschaltete Anwälte) haben ein Zeugnisverweigerungsrecht. Es ist vielmehr ratsam dem Opfer zu verdeutlichen, dass seine/ihre Äußerungen gegebenenfalls so wichtig sind, dass ein unmittelbares Einschreiten notwendig ist oder andere Personen, die dem Opfer helfen können, davon erfahren sollten.
Gespräche mit Opfern sexualisierter Gewalt sind schwierig aufgrund der Erlebnisse des Opfers, der anspruchsvollen Rolle der Beauftragten und der komplexen Situation im Vereinsgeschehen. Sie sind dennoch in der oben beschriebenen Weise nötig und Teil des professionellen Handels, um weitere Interventionsschritte (wie die Kontaktaufnahme zu externen Fachstellen und/oder den Strafverfolgungsbehörden) einleiten zu können. Eine besondere Herausforderung für die Beauftragten besteht darin, das eigene Handeln vor dem Hintergrund einer möglichen späteren Strafverfolgung zu reflektieren und somit eine Beeinflussung des Opfers zu vermeiden. Um das Vorgehen im Verdachtsfall nachvollziehbar zu machen, sollten die ersten Äußerungen des Opfers, die eigenen Gedanken und alle folgenden Handlungsschritte schriftlich festgehalten werden.
Handlungsempfehlungen
Inhalte eines Beobachtungs- oder Gesprächsprotokolls aufnehmen:
Das Protokoll sollte ausschließlich tatsächlich beobachtete Verhaltensweisen bzw. Aussagen der berichtenden Person enthalten. Es sollen keine Mutmaßungen, Schlussfolgerungen oder Interpretationen niedergeschrieben werden. Zitate von berichtenden Personen sollten als solche gekennzeichnet werden.
Regeln für die Dokumentation von Gesprächen
Formale Inhalte, die die Dokumentation umfassen sollte:
- Name des Verfassers/der Verfasserin, Ort und Datum der Niederschrift, nummerierte Seiten
- Ort- und Zeitangabe sowie Länge des dokumentierten Gesprächs
- Beteiligte Personen
- Umfeld und Situation des Gesprächs
- Gesprächsanlass: Wer ist auf wen zugekommen?
Weitere Aspekte:
- Leserlichkeit und Verständlichkeit der Notizen, damit diese im Nachhinein nicht falsch verstanden werden
- Keinen Bleistift für die Niederschrift nutzen, da Satzteile ausradiert und umgeschrieben werden können; alle später hinzugefügten Wörter und Textbausteine sind als solche zu kennzeichnen
- Strikte Trennung zwischen der vom Kind/Jugendlichen vermittelten Beschreibung des Übergriffs und der eigenen Bewertung und Interpretation; die eigenen Überlegungen und Hypothesen sind in einem separaten gekennzeichneten Abschnitt aufzuführen
- Möglichst den genauen Wortlaut des/der Betroffenen wiedergeben
- Erzählung nicht „ordnen“ (Sprünge, unsystematische Darstellung so übernehmen)
- Zitate von berichtenden Personen sind als solche zu kennzeichnen
- Gespräch möglichst zeitnah dokumentieren, um ein mögliches Vergessen und Verzerrungen zu verhindern
Im besten Interesse des jungen Menschen handeln
Generell leitet sich unsere Verantwortung aus unserer Garantenstellung ab. Sind Kinder und Jugendliche von Vorfällen sexualisierter Gewalt betroffen, sind besondere Schutzmaßnahmen, auch rechtliche Vorgaben, zu berücksichtigen.
Meldung an die Vereinsleitung
Die Vereinsleitung ist über beobachtete Vorfälle und Verdachtsmomente zu informieren, weitere Interventionsschritte sollten kontinuierlich mit ihr abgestimmt werden. Sollte die Leitung selbst in das Geschehen involviert sein, ist eine übergeordnete Stelle, zum Beispiel der Stadt- oder Kreissportbund oder der Fachverband, einzubeziehen.
Kontaktdaten Vorstandsvorsitzender:
Unterbrechung des Kontakts der Betroffenen
Bei allen Schritten der Intervention ist der Schutz der jungen Menschen für uns handlungsleitend. Dazu gehört für uns auch, gegebenenfalls die sofortige Unterbrechung des Kontakts zwischen dem/der Verdächtigten und dem betroffenen Kind/Jugendlichen zu gewährleisten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass das betroffene Kind bzw. der/die betroffene Jugendliche – sofern dies seinem/ihrem Bedürfnis entspricht –weiterhin an den Vereinsaktivitäten teilnehmen kann, während die beschuldigte Person, zumindest bis zur Klärung des (Verdachts-) Falles, von dem/der Betroffenen getrennt wird.
Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden
Die Entscheidung, ob von der Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden (vorerst) abgesehen wird, kann nicht vom Verein allein getroffen werden. Hierzu wird eine unabhängige Beratungsstelle hinzugezogen.
Fürsorgepflicht gegenüber Trainern, ÜL und Betreuern/-innen wahren
Neben dem Schutz der Opfer ist die Fürsorgepflicht gegenüber den Vereinsmitgliedern und Kollegen/Kolleginnen zu wahren. Dazu gehört es einerseits, diejenigen zu unterstützen, die einen Verdacht offenlegen. Andererseits bedeutet dies auch, dafür Sorge zu tragen, dass Personen nicht vorschnell oder gar öffentlich verurteilt werden, damit deren Ruf im Falle eines falschen Verdachts keinen Schaden nimmt. Bei der zunächst vereinsinternen Sondierung ist also größtmögliche Sorgfalt, Umsicht und Diskretion geboten.
Rehabilitierung zu Unrecht beschuldigter Personen
Das Thema sexualisierte Gewalt ist emotional stark aufgeladen. Unzutreffende Vorwürfe sexualisierter Gewalt können schädigende Auswirkungen für beschuldigte Personen haben und Existenzen zerstören. Wenn sich Vorwürfe nach gründlicher und intensiver Prüfung unter Einbeziehung von externen Fachberatungsstellen als unbegründet erweisen, muss es daher das Ziel sein, die falsch beschuldigte Person vollständig und nachhaltig zu rehabilitieren.
Die Rehabilitierung und soziale Reintegration obliegen insbesondere den Führungskräften des Vereins, die hierzu in engem Austausch mit der zu Unrecht beschuldigten Person stehen. Ein Element der Rehabilitation ist die ordnungsgemäße Aufarbeitung des Sachverhalts, indem untersucht wird, woher der Verdacht kam, wie er entstanden ist und wie er verbreitet wurde.
Weitere Bestandteile der Rehabilitation sind eine offizielle bzw. öffentliche Bekanntmachung, dass der Verdacht ausgeräumt wurde, sowie persönliche Entschuldigungen durch die Beschuldigenden und den Vereinsvorstand. Dieser Prozess sollte in Abstimmung mit den betroffenen Personen geschehen und nur, wenn der Vorwurf auch öffentlich bekannt wurde. Bei der Rehabilitation ist es für Sportvereine hilfreich, professionelle Unterstützung von außen heranzuziehen (z. B. juristischen Beistand, Kommunikationsagenturen).
Klar und sachlich kommunizieren
Für den gesamten Prozess der Intervention sind klare Informationen über die geplanten Vorgehensschritte notwendig.
Interne Kommunikation
Dies betrifft zunächst die vereinsinterne Kommunikation mit den betroffenen Personen. Die betroffene Person und ggf. seine/ihre Sorgeberechtigten, aber auch der/die Verdächtigte benötigen klare Informationen über die Vorgehensweise. Es empfiehlt sich, wenn sich ein Verdacht bestätigt hat und entsprechende Schritte bereits eingeleitet wurden, die weiteren Mitarbeiter/-innen darüber zu informieren. Hierbei ist eine sachliche und an den Fakten orientierte Information erforderlich und es ist notwendig, die Mitarbeiter/-innen anzuweisen, Informationen nicht an Unbefugte weiterzugeben.
Umgang mit der Öffentlichkeit
Hat in unserem Verein erwiesenermaßen ein Vorfall stattgefunden, sollte auch die Information der Öffentlichkeit in Erwägung gezogen werden. Bevor Gerüchte und Spekulationen um sich greifen, kann es ratsam sein, faktenorientiert, ohne Nennung von Namen, über den Vorfall zu informieren. Der Verein kann durch die öffentliche Benennung der Interventionsschritte deutlich machen, dass er sexualisierte Gewalt nicht duldet!
Ehrenkodex
Für alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätigen unseres Sportvereins.
Hiermit verspreche ich, ______________________________________________:
- Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen und verspreche, alle Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
- Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen werde ich respektieren.
- Ich werde Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Menschen und Tieren erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.
- Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
- Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
- Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.
- Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamenten- und Suchtmittelmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
- Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
- Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.
- Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
- Ich verspreche, dass mein Umgang mit allen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes.
____________________ ____________________
Ort & Datum Unterschrift
Ausfertigung des Konzepts
Ehrenkodex
Für alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätigen unseres Sportvereins.
Hiermit verspreche ich, ______________________________________________:
- Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen und verspreche, alle Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts, gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken.
- Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen werde ich respektieren.
- Ich werde Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialem Verhalten anderen Menschen gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber Menschen und Tier enerziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten.
- Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
- Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen.
- Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.
- Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamenten- und Suchtmittelmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation.
- Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten.
- Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln.
- Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
- Ich verspreche, dass mein Umgang mit allen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert.
Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes.
____________________ ____________________
Ort & Datum Unterschrift
Ausfertigung für den Verein
Verhaltensleitfaden
Sanitärsituationen von minderjährigen Sportlern/Sportlerinnen
- Trainer/-innen nutzen nicht zur selben Zeit dieselben Sanitäranlagen wie die Sportler/-innen. Bauartbedingt nicht anders möglich.
- Prinzip der offenen Türe, bei Unterstützung durch Betreuer.
- Falls sich die Toiletten/Duschen innerhalb der Umkleidekabinen befinden, sollten Dritte nach Möglichkeit eine Alternative suchen.
- Das Duschen in der Halle ist freiwillig.
Betreten der Umkleiden
- Wir bieten ausreichend Kabinen zum Umkleiden für jede Sportgruppe. Mixed Mannschaften mind. 2 Kabinen pro Mannschaft.
- Trainer/-innen ziehen sich nicht zur selben Zeit in derselben Kabine um wie die Sportgruppen.
- Prinzip der offenen Türe, vor allem bei 1:1 Situationen.
- Betreten der Umkleide erst nach vorherigem Einverständnis (Anklopfen, Rufen o.ä.).
- Dritte können die Umkleiden auch grundsätzlich nur bei berechtigtem Interesse und nach Absprache betreten.
Durchführung von Freizeitveranstaltungen mit Sportlern/Sportlerinnen und außerhalb des Trainings (Suchtmittelkonsum, Dritte)
- Bei Auswärtsübernachtungen sollten Sportler/-innen und Betreuer/-innen wenn möglich getrennt untergebracht sein, es sei denn die Betreuungssituation erfordert eine andere Regelung.
- Wir halten uns an das Jugendschutzgesetz und andere Gesetze zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
- Suchtmittelmissbrauch wird in unserem Verein nicht geduldet.
- Abgabe von alkoholischen Getränken an unter 16-Jährige erfolgt auch nicht im Beisein von deren Erziehungsberechtigten.
- Dritte können bei berechtigtem Interesse in Absprache mit dem/der Trainer/-in dem Training und Freizeitveranstaltungen beiwohnen. Bei regelmäßiger Teilnahme bzw. bei Übernachtungssituationen muss der Ehrenkodex unterschrieben werden.
Durchführung von Fördertraining mit einzelnen Sportlern/Sportlerinnen
- Ausschließlich mit Zustimmung des Sportlers/der Sportlerin und bei Minderjährigen in Absprache mit den Erziehungsberechtigten.
- Prinzip der offenen Tür.
- Das Einzeltraining findet auf einer Sportanlage statt.
- Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit dem Training beizuwohnen.
Fahrten
- Krankenfahrten sind nicht erlaubt.
- Ausschließlich mit Zustimmung des Sportlers/der Sportlerin und bei Minderjährigen in Absprache mit den Erziehungsberechtigten.
- Wir halten uns streng an die Straßenverkehrsordnung und andere maßgebliche Gesetze.
Umgangsformen
- Wir behandeln einander respektvoll und wertschätzend.
- Wir verletzen niemanden mit Worten oder Taten.
- Wir verzichten auf „Kraftausdrücke“, sexualisierte und andere Äußerungen, die Intimitäten betreffen.
- Wir dulden kein Mobbing.
- Wir leben ein gewaltfreies Miteinander
Körperkontakt und Hilfestellung
- Der Körper steht im Fokus von sportlicher Aktivität. Körperliche Berührungen sind zudem ein wesentlicher Bestandteil von Sport und nicht grundsätzlich gefährlich. Sie sind sogar teilweise unumgänglich – sowohl beim Ausüben des Sports, der in vielen Situationen den Körperkontakt per se beinhaltet, als auch für Sicherheits- und Hilfestellungen.
- Hilfestellung findet nur in Absprache mit dem und mit Zustimmung des Sportlers/der Sportlerin statt.
Umgang mit Sportverletzungen
- Die Gesundheitsfürsorge und im Notfall die Erstversorgung unserer Sportler/-innen stehen an erster Stelle.
- Beides findet nur mit Zustimmung der Sportler/-innen statt, sofern möglich.
- Versorgungen in 1:1 Situationen immer nach dem Prinzip der offenen Tür.
Rituale
- Ritualisiertes Verhalten wie z.B. Umarmungen bei einer Siegerehrung sind mit Bedacht zu wählen und finden nur auf freiwilliger Basis statt.
- Rituale wie z.B. Initiationsrituale für Neulinge lehnen wir kategorisch ab.
Umgang mit unangemessener Sportbekleidung
- Sportler/-innen entscheiden eigenständig welche Kleidung sie im Training tragen. Dies gilt, ob ein T-Shirt getragen wird oder nicht.
- Die Kleidung soll der Sportart angemessen sein und andere sollen sich nicht belästigt fühlen.
Nutzung von Smartphones beim Training sowie in Umkleide und Sanitärbereich
- Keine Nutzung von Smartphones oder Kameras in Umkleiden oder im Sanitärbereich, solange diese genutzt werden oder ein Anwesender/eine Anwesende der Nutzung widerspricht. Nutzung von Smartphones oder Kameras ausschließlich, wenn es dem Training dienlich ist und in Absprache mit den Anwesenden.
Verbreitung von Fotos und Videos
- Wir halten die geltenden Datenschutzbestimmungen ein und verweisen auf unsere unterzeichneten Datenschutzerklärungen.
Impressum
Herausgeber:
Lüner Sportverein – Judo e. V.
Gerhart-Hauptmann-Straße 67
59379 Selm
E-Mail:
Dieses Konzept ist in Anlehnung an „Safe Sport – Ein Handlungsleitfaden zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erstellt worden.
Grenzverletzungen, sexualisierter Belästigung und Gewalt im Sport“ der Deutschen Sportjungend (dsj) im DOSB e.V.
Weitere Informationen unter
https://www.dsj.de/themen/kinder-und-jugendschutz/downloadbereich-arbeitshilfen-und-materialien#c1302